Wer soll sich da noch auskennen?
Ein Abstand von 1,2-1,8m zum parkenden Auto sollte jedenfalls gerechtfertigt sein.
Damit ist man nicht mehr auf dem Radlstreifen.
Damit zählt der Überholungsabstand wieder.
So zumindest meine Laien Interpretation
www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe...