Peter Walter
banner
peterwalter.bsky.social
Peter Walter
@peterwalter.bsky.social
Jurist
Mitglied des Bundesvorstandes @neuerichter.bsky.social
Privataccount
Falls Amerika nicht mit den USA gleichgesetzt sein soll und Geschichte der Sklaverei nicht im Sinne einer historischen Abhandlung gemeint ist, kann ich von Alejo Carpentier „Das Reich von dieser Welt“ empfehlen.
November 22, 2025 at 3:32 PM
"Bildung für alle" war mal. Die frühere Bremer Reformuni steht dafür exemplarisch. „Exzellenzstrategie“ einerseits ... (1/4)
November 13, 2025 at 11:21 PM
Der richtige Weg, der den Angebotsgrundsätzen des ÖRR entspricht. Nachstehend exemplarisch ein Auszug aus dem NDR-Staatsvertrag. Regelungen entsprechenden Inhalts bestehen für alle öff.-rechtl. Sendeanstalten.
November 11, 2025 at 12:29 AM
Ein für allemal als Umweltminister disqualifiziert, eigentlich, aber es ist wohl zusehends egal, was man von sich gibt.
November 9, 2025 at 11:32 PM
Kleine Erinnerung für @justizbremen.bsky.social:

Den als „Herzstück der bürgernahen Rechtsprechung“ bezeichneten Amtsgerichten fehlen im Land Bremen 11 Richter*innen, 13 Rechtspfleger*innen und 54 Geschäftsstellenmitarbeiter*innen.
October 24, 2025 at 10:35 AM
Berechtigte Kritik, aber wo bleibt die Selbstkritik? Auch die Ampelregierung verknüpfte die Themen Migration und Kriminalität populistisch. Den nunmehr nochmals verschärften Kurs trägt die SPD mit. Sollte die Union im kommenden Jahr nach einer der Landtagswahlen mit der AfD koalieren (1/2)
October 21, 2025 at 6:17 AM
Wiederhole mich an dieser Stelle nicht unerwartet. Leider!
October 14, 2025 at 10:05 PM
Post von @proasyl.de, die allen zuweisungsberechtigten Amts-, Staatsanwalts- und Richterkolleg* innen ans Herz gelegt sei.
October 14, 2025 at 7:40 AM
Ja, glasklar letzte Chance, wenn es mit ihm nicht klappt, wird Bildung in Bremen abgeschafft.
October 8, 2025 at 3:22 PM
Im Beschluss vom 1.10.2024 - 1 StR 299/24 -, Rn. 15, wird lediglich mitgeteilt, dass die Benutzung einer Sauna der Intimssphäre zuzurechnen sei. Inwieweit eine gegen Eintritt zugängliche Sauna ein „gegen Einblick besonders geschützter Raum" ist, benennt der Beschluss hingegen nicht. (7/12)
October 5, 2025 at 2:07 PM
Zunächst einmal der Normtext des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB: (2/12)
October 5, 2025 at 2:07 PM
Sehr interessantes Interview mit Nils C. Kumkar. Freue mich jetzt noch ein bisschen mehr auf sein neues Buch, das als nächstes an der Reihe ist.
October 5, 2025 at 1:38 PM
Im Beschluss vom 1.10.2024 - 1 StR 299/24 -, Rn. 15, wird lediglich mitgeteilt, dass die Benutzung einer Sauna der Intimssphäre zuzurechnen ist. Inwieweit eine gegen Eintritt zugängliche Sauna ein "gegen Einblick besonders geschützter Raum" ist, benennt der Beschluss hingegen nicht. (7/12)
October 5, 2025 at 12:28 AM
Zunächst einmal der Normtext des § 201a Abs. 1 Nr. 1 StGB: (2/12)
October 5, 2025 at 12:28 AM
Noch deutlich ausführlicher zu dem Thema:
September 29, 2025 at 11:51 PM
Sehr tendenziös. Social Supply von Cannabis ist wohl kaum das, was gemeinhin unter „Schwarzmarkt“ verstanden wird. Es fehlt hier nicht an der Veränderung, sondern an der Bereitschaft diese wahrzunehmen und positiv zu beschreiben. (1/2)
September 29, 2025 at 11:23 AM
Hab es nicht auf die lange Bank geschoben.
September 25, 2025 at 8:13 PM
Die dazugehörige Stelle aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD: (2/2)
👇
September 24, 2025 at 3:44 PM
Interessante, aus seiner Berufsperspektive nachvollziehbare Lesart, die der taz-Journalist da präsentiert. Selten und schön, wenn sich jemand dieses umfangreichen und sperrigen Werks annimmt. Es belohnt die durchaus auch mühevollen Momente des Lesens. Ein Sommer hat bei mir aber nicht gereicht. 1/2
September 21, 2025 at 10:40 AM
Dabei bleibe ich auch.
September 18, 2025 at 1:35 PM
Bußgeldrechtlich relevant nur nach § 5 WiStG, strafrechtlich sogar nur in den noch engeren Grenzen des § 291 StGB. Strafrecht soll halt nur ganz krasse Rechtsverstöße erfassen, auch im Vertragsrecht, weshalb das Fahren ohne Fahrschein weiter nach § 265a StGB strafbar ist.
September 11, 2025 at 11:17 PM
Das kommt (leider!) vor und ist in der Beschwerdeinstanz entsprechend deutlich festgestellt worden. Ein Problem, das in dem Artikel angesprochen wird, ist dabei interessanter als das Geraune betreffend Frau Merz. Der erkennende Ermittlungsrichter soll Proberichter sein. (2/3)
September 8, 2025 at 3:54 PM
Zur Krönung erfährt man beim Lesen des Artikels dann noch, dass die erwartete Beeinträchtigung des Autoverkehrs - es ist halt Sonntag - eher geringfügig sein wird: 👇
September 7, 2025 at 9:56 AM
Bedeutsam für die in der Strafverfolgungspraxis häufig sehr lang dauernden Beschlangnahmen von Mobiltelefonen sind ferner die weiteren Ausführungen zu deren Bedeutung für die informationelle Selbstbestimmung der Nutzer*innen. (7/10)
September 6, 2025 at 10:33 PM
Es folgen Ausführungen zum Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung zum Grundrechtseingriff u. zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Sodann lässt das BVerfG deutlich anklingen, dass es der grds. gegen die Strafbarkeit der Aufzeichnung polizeilicher Maßnahmen gericheteten Auffassung zuneigt. (4/10)
September 6, 2025 at 10:33 PM