https://csl.mpg.de/en/andre-bartsch
In einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz aus dem Juli hielt das OVG Münster dies für möglich. Die Entscheidung (Beschl. v. 8.7.2025 – 5 B 579/25) habe ich in der aktuellen Ausgabe der NVwZ besprochen.
In einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz aus dem Juli hielt das OVG Münster dies für möglich. Die Entscheidung (Beschl. v. 8.7.2025 – 5 B 579/25) habe ich in der aktuellen Ausgabe der NVwZ besprochen.