Früher Sektionschef in 🇦🇹(BMJ), Rechtsberater in 🇧🇪 für 🇪🇺 EP und 🇪🇺 EK, zuletzt Leiter der 🇪🇺EK-Vertretung in 🇦🇹
Dzt Lehrender in Wien an Rechtsfakultät der SFU und LBI für Menschenrechte sowie in Warschau an der Frontex-Akademie
können.
Diese Verpflichtung bedeutet aber nicht, dass dieser EU-Staat in seinem nationalen Recht die Ehe zwischen zwei Personen
gleichen Geschlechts vorsehen muss.
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können.
Diese Verpflichtung bedeutet aber nicht, dass dieser EU-Staat in seinem nationalen Recht die Ehe zwischen zwei Personen
gleichen Geschlechts vorsehen muss.
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beeinträchtigt.
Die EU-Staaten sind also verpflichtet, den in einem anderen EU-Staat rechtmäßig
erworbenen Familienstand anzuerkennen, damit die
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beeinträchtigt.
Die EU-Staaten sind also verpflichtet, den in einem anderen EU-Staat rechtmäßig
erworbenen Familienstand anzuerkennen, damit die
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einem anderen EU-Staat geschlossen wurde, in dem diese von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht haben.
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einem anderen EU-Staat geschlossen wurde, in dem diese von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht haben.
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www.noen.at/purkersdorf/...
www.noen.at/purkersdorf/...
Und all das geschieht
- ohne irgendein Verfahren,
- ohne offengelegte Beweise,
- ohne Angaben, wer konkret dabei getötet wurde.
Und all das geschieht
- ohne irgendein Verfahren,
- ohne offengelegte Beweise,
- ohne Angaben, wer konkret dabei getötet wurde.
Wir können offenbar kleinere, überschaubare Probleme relativ gut lösen.
Bei den großen, komplexen fehlt es dagegen an der nötigen Konsequenz und an der legislaturperiodenübergreifenden Beharrlichkeit.
Wir können offenbar kleinere, überschaubare Probleme relativ gut lösen.
Bei den großen, komplexen fehlt es dagegen an der nötigen Konsequenz und an der legislaturperiodenübergreifenden Beharrlichkeit.