Fabian Koglin
farbijan.bsky.social
Fabian Koglin
@farbijan.bsky.social
Linguist. Translator (EN↔️DE), mostly medical & legal (court-authorized, OLG Düsseldorf). Father of twins. Living in Germany (NRW).

Trans rights are human rights. (he/him)
Bin ja eher skeptisch, aber wenn’s notariell beglaubigt wird, dann könnte man sich drauf verlassen. /s
November 27, 2025 at 4:32 PM
Na ja, meine Paraphrase davon wäre jetzt: Keine Brandmauer, man muss mit Faschos *reden* und sie *entzaubern*.

Austritt bringt nichts, wenn Werner inhaltlich die Linie des Verbands leicht abgeändert wiederholt.
November 27, 2025 at 4:28 PM
Mein Tipp: Überleg nochmal, ob die Arbeitsbedingungen jetzt wirklich ideal sind.

Wenn du dich nicht so gut fühlst, ist vielleicht wann anders besser.

Und wenn du dich gut fühlst vllt. auch, denn eigtl. sind die ungeöffneten Briefe ja Prio 1 auf der Liste.

Aber nach der Mittagspause, natürlich.
November 27, 2025 at 12:02 PM
Hatte jetzt auch sehr wenig Mitleid, dass die Mutter 1 Mio. für die Verletzung der Kautionsauflagen durch ihre Tochter zahlen musste 😂
November 27, 2025 at 11:52 AM
(Und guckt alle „The Good Place“, es ist einfach eine großartige Serie.)
November 23, 2025 at 10:53 AM
Also, wenn mal wieder jemand sagt, Merz habe gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, und irgendein betont sachlicher Mann aggressiv augenrollend darauf verweist, dass hier „Kontext fehlt“ und dass es Merz ja allein um die Widerspruchsklausel ging, dann kann man nur sagen:
a man says okay but that 's worse in front of a woman
Alt: Szene aus der Serie „The Good Place“: Ein Mann (Chidi, gespielt von William Jackson Harper) sagt offensichtlich entgeistert zu einer Frau (Eleanor, gespielt von Kristen Bell): „Okay. But that’s worse. You do get how that’s worse, right?“ Eleanor kneift skeptisch die Augen zusammen.
media.tenor.com
November 23, 2025 at 10:53 AM
Oder, wie Christina Schenk (PDS) das ausdrückt:

„Sie wollen ein Gesetz zum Schutz prügelnder und vergewaltigender Ehemänner durchsetzen. Anders ist die Widerspruchsklausel nicht interpretierbar.“

(dserver.bundestag.de/btp/13/13128...)

30/
dserver.bundestag.de
November 23, 2025 at 10:53 AM
Und was mich wirklich frustriert:

In keinem einzigen „Faktencheck“ zu dem Thema habe ich zu den Details der W-Klausel, insb. der massiven Verschlechterung ggü. dem damalig geltenden Recht, irgendetwas gelesen.

Das erfordert halt auch Recherche und nicht nur Statements nebeneinander stellen.

29/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Nochmal ganz deutlich:

Die Widerspruchsklausel war explizit darauf ausgelegt, dass es mit ihr *weniger* Verurteilungen für häusliche Gewalt in der Ehe gibt als vorher. Damit mehr Ehen mit gewalttätigen Männern erhalten bleiben.

Das war das erklärte Ziel der Union. Dafür hat Merz gestimmt.

28/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Insgesamt sollte klar sein:
Auch Behauptung b „Wir wollten Frauen mit der Widerspruchsklausel schützen“ ist objektiv Unsinn.

Primäres Ziel war es, von der Union ganz klar so formuliert (!), den „Schutz der Ehe“ (de facto: Schutz der Täter) zu gewährleisten.

27/
November 23, 2025 at 10:53 AM
So zum Beispiel auch Christina Schenk (PDS):

(dserver.bundestag.de/btp/13/13104...)

26/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Auffällig ist, dass Union & FDP zwar die Widerspruchslösung allgemein verteidigt haben, aber meines Wissens in keiner Rede oder Schriftsache diesen speziellen Aspekt jemals begründet oder verteidigt haben, obwohl die Opposition sie da mehrfach deutlich drauf hingewiesen hat.

25/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Irmingard Schewe-Gerigk (B90/Grüne) brachte diesen Teil der Widerspruchklausel so auf den Punkt:

(dserver.bundestag.de/btp/13/13104...)

24/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Diese Widerspruchsklausel hätte also den Schutz von Frauen gegen sexualisierte häusliche Gewalt in der Ehe ggü. der vorherigen Situation erheblich verschlechtert.

Die vorher immerhin gegebene Strafbarkeit als Nötigung oder Körperverletzung wäre dann auch durch Widerspruch aufhebbar gewesen.

23/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Aber die Widerspruchsklausel ging sogar noch viel weiter:

Sie sollte dem Union-FDP-Gesetz nach nicht nur für die Vergewaltigung gelten, sondern ebenso auch für die sexuelle Nötigung und währenddessen begangene Körperverletzungen, selbst gefährliche Körperverletzung (!).

22/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Später in seiner Rede legt Geis nochmal nach und das kann man eigentlich gar nicht mehr kommentieren, so widerlich ist das.

Für die Ehe und die Kinder sind für ihn die *Ermittlungen* und die *Verurteilung* das wirklich Belastende, nicht die Tatsache, dass der Mann/Vater ein Vergewaltiger ist.

21/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Wenn das alles konstruiert wirkt:

Keine Sorge, der Unionsabgeordnete Norbert Geis, der wie Merz bis zum Ende dagegen stimmte, spricht hier etwas mehr Klartext, worum es eigentlich geht: Die Unversehrtheit der Ehe über die Unversehrtheit der Frau zu stellen. (dipbt.bundestag.de/dip21/btp/13...)

20/
November 23, 2025 at 10:53 AM
(Das ist mind. irreführend, weil das Zeugnisverweigerungsrecht zwar nicht ausgehebelt werden kann, aber die Ermittlungen insgesamt weitergehen – weitere Beweise können ja zur Verurteilung durchaus ausreichen. Bei der Widerspruchslösung würde aber gar nicht weiter ermittelt.)

19/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Und sobald das Zeugnisverweigerungsrecht im Spiel sei, gelte laut Ulrich Irmer (FDP): „das Gericht kann nicht mehr fragen, kann nicht mehr feststellen und darf nicht einmal untersuchen, ob die Frau vielleicht unter Druck oder Gewaltandrohung steht.“

18/
dserver.bundestag.de
November 23, 2025 at 10:53 AM
Diese wiederum könnten dann angeblich sehr zuverlässig bestimmen, ob hier Druck von außen vorläge und würden damit besseren Schutz für Frauen garantieren.

Denn auch ohne Klausel würde ja Druck ausgeübt, aber dann halt zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts.

17/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Die Union und FDP haben das nicht als großes Problem gesehen, sondern das tlw. sogar als *Verbesserung der Selbstbestimmung der Frau* verkaufen wollen, da der Widerspruch persönlich vor der Staatsanwaltschaft bzw. ab Hauptverhandlungsbeginn dem Vorsitz des Gerichts erklärt werden sollte.

16/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Das hätte den Straftatbestand natürlich großflächig ausgehöhlt – denn wenn ein Mann schon seine Frau vergewaltigt, wird er auch keine Probleme damit haben, sie mittels Gewalt, Druck durch/auf die Familie oder Versprechen der Besserung zum Widerspruch zu bringen, um ungeschoren davon zu kommen.

15/
November 23, 2025 at 10:53 AM
Wieso das? Na ja, dazu muss man sich die viel erwähnte Widerspruchsklausel mal tatsächlich angucken.

Die Widerspruchsklausel hatte vorgesehen, dass die Straftat nicht weiter verfolgt wird, wenn die Ehefrau der Strafverfolgung widerspricht (außer bei „besonderem öffentlichen Interesse“).

14/
November 23, 2025 at 10:53 AM