Trans rights are human rights. (he/him)
Austritt bringt nichts, wenn Werner inhaltlich die Linie des Verbands leicht abgeändert wiederholt.
Austritt bringt nichts, wenn Werner inhaltlich die Linie des Verbands leicht abgeändert wiederholt.
Wenn du dich nicht so gut fühlst, ist vielleicht wann anders besser.
Und wenn du dich gut fühlst vllt. auch, denn eigtl. sind die ungeöffneten Briefe ja Prio 1 auf der Liste.
Aber nach der Mittagspause, natürlich.
Wenn du dich nicht so gut fühlst, ist vielleicht wann anders besser.
Und wenn du dich gut fühlst vllt. auch, denn eigtl. sind die ungeöffneten Briefe ja Prio 1 auf der Liste.
Aber nach der Mittagspause, natürlich.
„Sie wollen ein Gesetz zum Schutz prügelnder und vergewaltigender Ehemänner durchsetzen. Anders ist die Widerspruchsklausel nicht interpretierbar.“
(dserver.bundestag.de/btp/13/13128...)
30/
„Sie wollen ein Gesetz zum Schutz prügelnder und vergewaltigender Ehemänner durchsetzen. Anders ist die Widerspruchsklausel nicht interpretierbar.“
(dserver.bundestag.de/btp/13/13128...)
30/
In keinem einzigen „Faktencheck“ zu dem Thema habe ich zu den Details der W-Klausel, insb. der massiven Verschlechterung ggü. dem damalig geltenden Recht, irgendetwas gelesen.
Das erfordert halt auch Recherche und nicht nur Statements nebeneinander stellen.
29/
In keinem einzigen „Faktencheck“ zu dem Thema habe ich zu den Details der W-Klausel, insb. der massiven Verschlechterung ggü. dem damalig geltenden Recht, irgendetwas gelesen.
Das erfordert halt auch Recherche und nicht nur Statements nebeneinander stellen.
29/
Die Widerspruchsklausel war explizit darauf ausgelegt, dass es mit ihr *weniger* Verurteilungen für häusliche Gewalt in der Ehe gibt als vorher. Damit mehr Ehen mit gewalttätigen Männern erhalten bleiben.
Das war das erklärte Ziel der Union. Dafür hat Merz gestimmt.
28/
Die Widerspruchsklausel war explizit darauf ausgelegt, dass es mit ihr *weniger* Verurteilungen für häusliche Gewalt in der Ehe gibt als vorher. Damit mehr Ehen mit gewalttätigen Männern erhalten bleiben.
Das war das erklärte Ziel der Union. Dafür hat Merz gestimmt.
28/
Auch Behauptung b „Wir wollten Frauen mit der Widerspruchsklausel schützen“ ist objektiv Unsinn.
Primäres Ziel war es, von der Union ganz klar so formuliert (!), den „Schutz der Ehe“ (de facto: Schutz der Täter) zu gewährleisten.
27/
Auch Behauptung b „Wir wollten Frauen mit der Widerspruchsklausel schützen“ ist objektiv Unsinn.
Primäres Ziel war es, von der Union ganz klar so formuliert (!), den „Schutz der Ehe“ (de facto: Schutz der Täter) zu gewährleisten.
27/
25/
25/
(dserver.bundestag.de/btp/13/13104...)
24/
(dserver.bundestag.de/btp/13/13104...)
24/
Die vorher immerhin gegebene Strafbarkeit als Nötigung oder Körperverletzung wäre dann auch durch Widerspruch aufhebbar gewesen.
23/
Die vorher immerhin gegebene Strafbarkeit als Nötigung oder Körperverletzung wäre dann auch durch Widerspruch aufhebbar gewesen.
23/
Sie sollte dem Union-FDP-Gesetz nach nicht nur für die Vergewaltigung gelten, sondern ebenso auch für die sexuelle Nötigung und währenddessen begangene Körperverletzungen, selbst gefährliche Körperverletzung (!).
22/
Sie sollte dem Union-FDP-Gesetz nach nicht nur für die Vergewaltigung gelten, sondern ebenso auch für die sexuelle Nötigung und währenddessen begangene Körperverletzungen, selbst gefährliche Körperverletzung (!).
22/
Für die Ehe und die Kinder sind für ihn die *Ermittlungen* und die *Verurteilung* das wirklich Belastende, nicht die Tatsache, dass der Mann/Vater ein Vergewaltiger ist.
21/
Für die Ehe und die Kinder sind für ihn die *Ermittlungen* und die *Verurteilung* das wirklich Belastende, nicht die Tatsache, dass der Mann/Vater ein Vergewaltiger ist.
21/
Keine Sorge, der Unionsabgeordnete Norbert Geis, der wie Merz bis zum Ende dagegen stimmte, spricht hier etwas mehr Klartext, worum es eigentlich geht: Die Unversehrtheit der Ehe über die Unversehrtheit der Frau zu stellen. (dipbt.bundestag.de/dip21/btp/13...)
20/
Keine Sorge, der Unionsabgeordnete Norbert Geis, der wie Merz bis zum Ende dagegen stimmte, spricht hier etwas mehr Klartext, worum es eigentlich geht: Die Unversehrtheit der Ehe über die Unversehrtheit der Frau zu stellen. (dipbt.bundestag.de/dip21/btp/13...)
20/
19/
19/
18/
18/
Denn auch ohne Klausel würde ja Druck ausgeübt, aber dann halt zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts.
17/
Denn auch ohne Klausel würde ja Druck ausgeübt, aber dann halt zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts.
17/
16/
16/
15/
15/
Die Widerspruchsklausel hatte vorgesehen, dass die Straftat nicht weiter verfolgt wird, wenn die Ehefrau der Strafverfolgung widerspricht (außer bei „besonderem öffentlichen Interesse“).
14/
Die Widerspruchsklausel hatte vorgesehen, dass die Straftat nicht weiter verfolgt wird, wenn die Ehefrau der Strafverfolgung widerspricht (außer bei „besonderem öffentlichen Interesse“).
14/