Joachim F. Tornau
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Joachim F. Tornau
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Journalist. Mag den FC St. Pauli und Hippos.
https://www.jbk-online.de
Reposted by Joachim F. Tornau
In Dortmund müssen sich derzeit bereits vier Neonazis vor Gericht verantworten, sie sollen die seit 2020 verbotene Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ fortgeführt haben. C18 galt als bewaffneter Arm von "Blood & Honour":
Verteidigung setzt auf Verschleppen und Verharmlosen
Im Dortmunder Prozess gegen vier Neonazis, die als Rädelsführer die verbotene Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ weitergeführt haben sollen, will die Verteidigung mit allen Mitteln eine Einstellung d...
www.endstation-rechts.de
November 21, 2025 at 2:12 PM
Wir werden sehen, was die Marburger Justiz meint. Zum Glück entscheiden das weder Sie noch ich...
November 14, 2025 at 10:04 AM
Wegen Einwilligung oder weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass es um die Ehre ging? Selbst der Coburger Convent (dem eine der beiden Verbindungen angehört) erklärte damals: "Die Voraussetzung für eine zulässige Mensur war und ist, dass mit der Mensur keine Ehrenhändel ausgetragen werden."
November 14, 2025 at 9:44 AM
Naja, der LTO-Text kommt jedenfalls zum Fazit: "Wer sich zur 'Bereinigung' eines 'Ehrenhändels' (...) hinreißen lässt, ficht am Rande des Strafrechts und kann sich strafbar machen." Wir werden sehen (hoffentlich).
November 14, 2025 at 9:25 AM
Der BGH hat in seinem Mensur-Urteil 1953 wörtlich erklärt, dass sich seine Ausführungen zur Straffreiheit "nicht auf solche Mensuren beziehen, die der Austragung von Ehrenhändeln dienen" (Az. 5 StR 408/52). Man kann das hier sehr gut nachlesen: www.lto.de/recht/hinter...
Anzeige wegen Duell - Fechten um die Ehre strafbar?
Marburger Verbindungsstudenten wegen Fechtduell angezeigt. Ist das strafbar und was hat ein BGH-Urteil von 1953 damit zu tun?
www.lto.de
November 14, 2025 at 9:04 AM