Stefan Klatt
theunicornxxl.bsky.social
Stefan Klatt
@theunicornxxl.bsky.social
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Es gibt bei mir viel über Politik, internationale Konflikte, Tiere usw.
CISSP/CEH/CISM/BSI IT-Grundschutz Praktiker/KBV § 390 SGB V/ISO27001/TOGAF9/VDS10000
Gegen friedliche Demonstrationen hat niemand etwas, auch nicht wenn diese für Palästina sind.

VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
lto.de/recht/nachri...
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
lto.de
December 13, 2025 at 2:42 AM
Wenn es bei Pro-Palästinensischen Demonstrationen und Aktionen nur um Frieden für Palästina geht, warum sind die Demonstranten so aggressiv und greifen alle an, die nicht ihrer Meinung sind? Sogar die Polizei? Frau @PreislerKa kann ein Lied (eher Oper) davon singen.
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
lto.de
December 13, 2025 at 2:42 AM
Sogar die eigenen Glaubensbrüder in den umliegenden Ländern, wie z.B. Ägypten, wollen die Palästinenser nicht weil sie ihnen u.a. zu radikal, brutal und einnehmend sind.
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
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December 13, 2025 at 2:42 AM
Dass die Vernichtung der Bürger eines anderen Staates (hier Israel) genauso betrachtet wird, das verstehe ich erst recht nicht.

Andere Länder haben kapiert, dass Pro-Palästinensischen Demonstranten und Unterstützer gefährlich sind und gehen erheblich härter gegen diese vor.
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
lto.de
December 13, 2025 at 2:42 AM
Dass die Forderung einen anderen Staat (hier Israel) zu vernichten laut den Rechtsgelehrten nicht unter Strafe steht (es existiert kein passendes Gesetz!) verwundert mich sehr.
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
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December 13, 2025 at 2:42 AM
Es geht nicht nur um die Infragestellung des Existenzrechts Israels. Aussagen wie "From the River to the Sea" sind Forderung zur Vernichtung Israels und (!) seiner Bürger. Wer das nicht glaubt sollte sich die Gründungscharta der Hamas durchlesen.
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
lto.de
December 13, 2025 at 2:42 AM
"Dass auch eine einseitige Parteinahme im Nahostkonflikt zugunsten der Palästinenser bis hin zur Infragestellung des Existenzrechts Israels für sich allein keinen Straftatbestand erfüllt, stellte jüngst auch das Oberverwaltungsgericht NRW klar."
VG Berlin: Auflösung des 'Palästina-Kongresses' rechtswidrig
Die Berliner Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht einfach auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Auch andere Behörden handelten rechtswidrig.
lto.de
December 13, 2025 at 2:42 AM
Genau das passiert auf Seiten der Pro-Palästinensischen Demonstranten und Unterstützer.
Greift hier nicht der StGB §130 (Volksverhetzung)?
dejure.org/gesetze/StGB...
§ 130 StGB - Volksverhetzung - dejure.org
Strafgesetzbuch §130 - (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder...
dejure.org
December 13, 2025 at 2:42 AM
Wenn man einmal angefangen hat läuft es und man will nicht aufhören.
Aber bis man anfängt... sucht man oft andere Sachen zum Erledigen...
December 12, 2025 at 9:12 PM