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Mobile Communications
Best Practice Guidance
2.0 November 24, 2025
www.cisa.gov/sites/defaul...
Mitigating Cyber Threats with Limited Resources:
Guidance for Civil Society
May 14, 2024
www.cisa.gov/sites/defaul...
Mobile Communications
Best Practice Guidance
2.0 November 24, 2025
www.cisa.gov/sites/defaul...
Mitigating Cyber Threats with Limited Resources:
Guidance for Civil Society
May 14, 2024
www.cisa.gov/sites/defaul...
=> *Nachsatz bringt zum Ausdruck, Menschlichkeit zu zeigen und Trost zu spenden
=> keine Nähe zu terroristischer Vereinigung
=> *Nachsatz bringt zum Ausdruck, Menschlichkeit zu zeigen und Trost zu spenden
=> keine Nähe zu terroristischer Vereinigung
Ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil die Daten schon zuvor rechtswidrig abgegriffen worden sind, denn mit jedem rechtswidrigen Abgriff der Daten wird der Kontrollverlust intensiviert und die Gefahr eines Missbrauchs erhöht.
Ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil die Daten schon zuvor rechtswidrig abgegriffen worden sind, denn mit jedem rechtswidrigen Abgriff der Daten wird der Kontrollverlust intensiviert und die Gefahr eines Missbrauchs erhöht.
Werden beim Auftragsverarbeiter nach Beendigung der Auftragsverarbeitung nicht gelöschte personenbezogene Daten entwendet und zum Verkauf angeboten, stellt dies einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO dar.
Werden beim Auftragsverarbeiter nach Beendigung der Auftragsverarbeitung nicht gelöschte personenbezogene Daten entwendet und zum Verkauf angeboten, stellt dies einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO dar.
privatim
Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten
Resolution zur Auslagerung von Datenbearbeitungen in die Cloud
verabschiedet am 18.11.2025, veröffentlicht am 24.11.2025
www.privatim.ch/de/publikati...
privatim
Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten
Resolution zur Auslagerung von Datenbearbeitungen in die Cloud
verabschiedet am 18.11.2025, veröffentlicht am 24.11.2025
www.privatim.ch/de/publikati...
Ein Ausblenden von personenbezogenen Daten ist kein Löschen i.S. von Art. 17 DSGVO, sofern nach einer gemeinsamen Entscheidung von zweihöherrangigen Mitarbeitern der Behörde die Daten wieder hergestellt werden können.
Es fehlt an einer Irreversiblität der Datenbeseitigung.
Ein Ausblenden von personenbezogenen Daten ist kein Löschen i.S. von Art. 17 DSGVO, sofern nach einer gemeinsamen Entscheidung von zweihöherrangigen Mitarbeitern der Behörde die Daten wieder hergestellt werden können.
Es fehlt an einer Irreversiblität der Datenbeseitigung.
Approval of the draft Commission Recommendation on non-binding Model Contractual Terms
ec.europa.eu/newsroom/dae...
Annex to the Commission Recommendation
ec.europa.eu/newsroom/dae...
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ec.europa.eu/newsroom/dae...
Annex to the Commission Recommendation
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