Kann die DFG auch nen Ticker für Deutschland einrichten.
Kann die DFG auch nen Ticker für Deutschland einrichten.
Die Bezeichnung "Akademie" bzw. "akademisch" dürfe nur von öffentlichrechtlichen oder jedenfalls behördlich anerkannten Ausbildungsstätten geführt werden.
OLG Düsseldorf Urteil vom 09.07.2002 - I-20 U 154/01
Institut wäre wohl möglich...
Die Bezeichnung "Akademie" bzw. "akademisch" dürfe nur von öffentlichrechtlichen oder jedenfalls behördlich anerkannten Ausbildungsstätten geführt werden.
OLG Düsseldorf Urteil vom 09.07.2002 - I-20 U 154/01
Institut wäre wohl möglich...