"Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."
Die Ämter haben also Bringschuld!
"Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind."
Die Ämter haben also Bringschuld!
#Sozialgesetzbuch (SGB I)
Erstes Buch
Allgemeiner Teil
§ 14 SGB I Beratung
"Jede*r hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch." >>
#Sozialgesetzbuch (SGB I)
Erstes Buch
Allgemeiner Teil
§ 14 SGB I Beratung
"Jede*r hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch." >>
Das Gegenteil wäre richtig: die Grundsicherung muss deutlich erhöht werden
www.tagesschau.de/inland/innen...
Das Gegenteil wäre richtig: die Grundsicherung muss deutlich erhöht werden
www.tagesschau.de/inland/innen...
www.volksverpetzer.de/aktuelles/af...
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2025: "Scholz offen für Arbeitspflicht bei Bürgergeld."
2025: "Scholz offen für Arbeitspflicht bei Bürgergeld."