Max Kolter
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Max Kolter
@mkolter.bsky.social
Jurist & Journalist in Berlin
Redakteur @ Legal Tribune Online (LTO) https://www.lto.de/autoren/name/max-kolter/

Antidiskriminierung, Medienrecht, Unternehmenshaftung, CSR
Was öffentliche Sicherheit genau meint, hätte das VG ruhig noch mal klarstellen können. Vllt ja dann im schriftlichen Urteil
November 26, 2025 at 7:02 PM
Man hätte sich aber ruhig aus noch ein kritisches Wort zur Gefahrenprognose gewünscht. Versammlungsverfügungen die Gefahr volksverhetzender ODER antisemitischer Äußerungen zu stützen, war zur damaligen Zeit ein beliebter Satz der Berliner Polizei.
November 26, 2025 at 7:02 PM
Vorinstanz hatte letzte Woche alle drei Verbote gehalten, laut Pressemitteilung mit dem doch reichlich pauschalen Postulat, auf Demos dürfe das Existenzrecht Israels nicht geleugnet werden, weil das strafbar sein könne. Dass das so nicht standhalten würde, war zu erwarten.
November 22, 2025 at 10:23 AM
„one state, Palestine 48“ hingegen darf nicht untersagt werden. Denn: Slogan habe keinen konkreten Bezug zur Ideologie der HAMAS. Und: „kritische Auseinandersetzung mit Staatsgründung Israels“ sowie Forderung nach „friedlich zu vollziehender Veränderung“ der Verhältnisse von Meinungsfreiheit gedeckt
November 22, 2025 at 10:15 AM
Diese Auffassung zu „From the River…“ teilt das OVG. Aber Strafbarkeit nach § 86a denkbar, die Rechtslage bislang aber ungeklärt. Anders als im Strafprozess kann diese Frage im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren offenbleiben. Folgenabwägung geht zugunsten des Verbots der Parole aus. 3/
November 22, 2025 at 10:15 AM
„Yalla Intifada“ kann untersagt werden, weil Sympathie mit Gewalt ausgedrückt wird. Das scheint mir neu, mir sind solche Entscheidungen bislang nicht bekannt, auch wird das wenig verfolgt. Dabei läge das mE viel näher als bei „From the River“ uÄ. 2/
November 22, 2025 at 10:15 AM
Https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/09/rk20250930_2bvr046025.html?nn=68112
November 20, 2025 at 8:59 AM