Wir haben zwar eine weitere Schlacht gewonnen, aber noch nicht den gesamten Kampf. Leider ist die nächste Phase der sogenannte „Trilog“, der sehr intransparent und noch schwerer zu beeinflussen ist.
Wir haben zwar eine weitere Schlacht gewonnen, aber noch nicht den gesamten Kampf. Leider ist die nächste Phase der sogenannte „Trilog“, der sehr intransparent und noch schwerer zu beeinflussen ist.
Derzeit erleben wir eine Flut an Gesetzen zur Altersverifikation. Dadurch wird der Zugang zu privater digitaler Kommunikation davon abhängig gemacht, dass man seinen Personalausweis vorzeigt oder bimetrische Daten teilt, dies wäre das Ende von anonymer und pseudonymer Internetnutzung.
Derzeit erleben wir eine Flut an Gesetzen zur Altersverifikation. Dadurch wird der Zugang zu privater digitaler Kommunikation davon abhängig gemacht, dass man seinen Personalausweis vorzeigt oder bimetrische Daten teilt, dies wäre das Ende von anonymer und pseudonymer Internetnutzung.
Der Text würde eine Altersüberprüfung für alle Dienste, die „das Risiko einer Nutzung für Grooming“ bergen, sowie für App-Store-Anbieter verbindlich vorschreiben. Dies wäre eine historische Veränderung, derzeit kein anderes EU-Gesetz eine verpflichtende Altersüberprüfung vorschreibt.
Der Text würde eine Altersüberprüfung für alle Dienste, die „das Risiko einer Nutzung für Grooming“ bergen, sowie für App-Store-Anbieter verbindlich vorschreiben. Dies wäre eine historische Veränderung, derzeit kein anderes EU-Gesetz eine verpflichtende Altersüberprüfung vorschreibt.
Außerdem gibt der aktuelle Text vor, dass Anbieter diverse Risikominierungsmaßnahmen ergreifen müssen, diese sind ein Fass ohne Boden und können zu noch mehr Grundrechtsverletzungen führen.
Außerdem gibt der aktuelle Text vor, dass Anbieter diverse Risikominierungsmaßnahmen ergreifen müssen, diese sind ein Fass ohne Boden und können zu noch mehr Grundrechtsverletzungen führen.
Wie bereits auch vom BfDI geschrieben, gibt es keine Rechtsgrundlage für freiwilliges scannen. Es würde bedeuten, Anbieter können weiterhin persönliche Kommunikation scannen. Das ganze natürlich mit KI-Basierten Tools.
Wie bereits auch vom BfDI geschrieben, gibt es keine Rechtsgrundlage für freiwilliges scannen. Es würde bedeuten, Anbieter können weiterhin persönliche Kommunikation scannen. Das ganze natürlich mit KI-Basierten Tools.
Es gibt weiterhin viele Problem - in Short Altersverifikation, überbordende Risikominimierungsmechanismen, mehr Experimente mit KI Tools.
Es gibt weiterhin viele Problem - in Short Altersverifikation, überbordende Risikominimierungsmechanismen, mehr Experimente mit KI Tools.
Ob es dafür eine Mehrheit im Rat gibt bleibt abzuwarten, unter der polnischen Präsidentschaft war das nicht der Fall.
Ob es dafür eine Mehrheit im Rat gibt bleibt abzuwarten, unter der polnischen Präsidentschaft war das nicht der Fall.
Weiter heisst es "Unterstützung der Forschung und Entwicklung neuer Entschlüsselungskapazitäten, um
Europol mit Entschlüsselungsfähigkeiten der nächsten Generation auszustatten"
Das ist gruselig und gefährlich auch hier gilt Verschlüsselung ist das einzig sichere was wir haben.
Weiter heisst es "Unterstützung der Forschung und Entwicklung neuer Entschlüsselungskapazitäten, um
Europol mit Entschlüsselungsfähigkeiten der nächsten Generation auszustatten"
Das ist gruselig und gefährlich auch hier gilt Verschlüsselung ist das einzig sichere was wir haben.
3) Das Going Dark Narrativ wird weiterhin in Hinblick au #E2EE angewandt. Die schon häufiger genannte neue technische Expertengruppe soll bis 2026 eine technische Roadmap vorlegen.
3) Das Going Dark Narrativ wird weiterhin in Hinblick au #E2EE angewandt. Die schon häufiger genannte neue technische Expertengruppe soll bis 2026 eine technische Roadmap vorlegen.
Worum es hier ganz konkret geht ist zu
2) Rechtlicher Rahmen der Strafverfolgungsbehörden für Überwachung von sogenannten OTT (over-the-top services), das sind z.B. WhatsApp, Signal etc., die vergleichbar mit den bisherigen Überwachungsbefugnissen von Telekommunikationsprovider sind.
Worum es hier ganz konkret geht ist zu
2) Rechtlicher Rahmen der Strafverfolgungsbehörden für Überwachung von sogenannten OTT (over-the-top services), das sind z.B. WhatsApp, Signal etc., die vergleichbar mit den bisherigen Überwachungsbefugnissen von Telekommunikationsprovider sind.
Heute wurde das Thema wieder im Bundestag diskutiert. Und auch wir sind weiter dran!
Denn wir haben erst gewonnen wenn die Kommission den Vorschlag zurück zieht und DE sich klar zum Schutz verschlüsselter Kommunikation bekennt. #Chatkontrolle
Heute wurde das Thema wieder im Bundestag diskutiert. Und auch wir sind weiter dran!
Denn wir haben erst gewonnen wenn die Kommission den Vorschlag zurück zieht und DE sich klar zum Schutz verschlüsselter Kommunikation bekennt. #Chatkontrolle