Die Weitergabe wäre schwierig, weil die Untersuchung nicht freiwillig ist und somit die Zustimmung der Person nicht verlangt werden kann.
Der Ansatz wäre, die Aufbewahrung der Information gesetzlich vorzuschreiben und beim Antrag einer WBK die Zustimmung zur Abfrage zu verlangen.
Die Weitergabe wäre schwierig, weil die Untersuchung nicht freiwillig ist und somit die Zustimmung der Person nicht verlangt werden kann.
Der Ansatz wäre, die Aufbewahrung der Information gesetzlich vorzuschreiben und beim Antrag einer WBK die Zustimmung zur Abfrage zu verlangen.