"(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein."
Tatsächlich stellt also der Transport einer lapidaren Schaumstoffwurst von 1,50m quer zur Fahrrichtung auch keine OWI dar, wie Sie das hier behaupten.
"(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein."
Tatsächlich stellt also der Transport einer lapidaren Schaumstoffwurst von 1,50m quer zur Fahrrichtung auch keine OWI dar, wie Sie das hier behaupten.