Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
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Offizieller Account des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Hier postet die Pressestelle neben Pressemitteilungen auch zu Veranstaltungen und Projekten i.d.R. Mo.-Fr. 9-16 Uhr
Ja.
December 8, 2025 at 1:51 PM
-> Daraus folgt, dass wir für eine Einschränkung am 31.12. und am 1.1. eine Allgemeinverfügung notwendig ist.
December 8, 2025 at 1:31 PM
2.

der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten

auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.
December 8, 2025 at 1:31 PM
Eine allgemeine Ausnahmegenehmigung ist öffentlich bekanntzugeben. (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, daß pyrotechnische Gegenstände

1.
der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
December 8, 2025 at 1:31 PM
Nein, so ist es nicht. Der §24 der ersten Verordnung lautet wie folgt:
(1) Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 1 und des § 23 Absatz 1 und 2 aus begründetem Anlaß Ausnahmen zulassen.
December 8, 2025 at 1:30 PM
Die Feststellung und Ahndung bei Gelegenheit anderer Kontrollen ist zufallsabhängig, jedoch nicht ausgeschlossen und führt dann auch ggf. zur Erhebung entsprechend hoher Bußgelder.
December 8, 2025 at 10:53 AM
Dies ist – auch gemeinsam mit der Polizei – organisiert. Eine gezielte Kontrolle der Einhaltung des Verbots der Verwendung von Knallfeuerwerk der Kategorie F2 zu den angegebenen Zeiten ist kapazitativ nicht möglich.
December 8, 2025 at 10:53 AM
Mit den Kapazitäten des Ordnungsamtes ist es primär möglich, an den Tagen vor Silvester insbesondere die Vorhaltung und den Verkauf in Betrieben auf Einhaltung der geltenden Regeln (vor allem bezüglich maximal vorzuhaltender Mengen) zu kontrollieren.
December 8, 2025 at 10:53 AM
Ja, diese Allgemeinverfügung hatten wir im Vorjahr nicht.
Das Verbot gilt vor dem 31. Dezember 2025 um 18 Uhr und nach dem 1. Januar 2026 um 7 Uhr.
December 8, 2025 at 9:25 AM