Matthias Otto
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Matthias Otto
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NRW Beruflich im SGB IX unterwegs.
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#pastpuzzle 387
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„Hat mein Arbeitgeber eigentlich die Zustimmung zur Kündigung beantragt? Ich wurde einfach so gekündigt.“

„Seit wann waren Sie dort beschäftigt?“

„Seit Juli.“

„In den ersten sechs Monaten greift der Kündigungsschutz noch nicht.“

„Aber das stand so nicht im Internet …“

😢
Gleich liefert DHL den Dyson-Staubsauger.

Schwanke gefühlsmäßig zwischen „Total bescheuert, so viel Geld für einen f*cking Staubsauger auszugeben“ und „Bald quatscht mir irgendein Influencer einen Thermomix auf“
AGG galant ausgedribbelt.

Tatsächlich steht sogar eine Austauschkündigung gegen eine Mitarbeiterin im Raum. 😅
Ist irgendwo in der Diskussion eigentlich schon „Toleranzparadoxon!!!1!!!elf!!“ gefallen?
Bewerbungsgespräch:
„Wieso haben Sie Ihr Jurastudium im 6. Semester abgebrochen?“

„Habe auf Bluesky über Volksverhetzung und Ausschluss von straflosen Auslegungsvarianten gelesen. Fühle ich so gar nicht.“
#pastpuzzle 386
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Davon ab:

Sich in verfassungsrechtlich sehr bedenkliches Gebiet zu begeben, sich gleichzeitig aber vor einem legitimen Verbotsverfahren zu drücken, ist eine schon sehr spezielle Logik.
(Gehört hier nicht richtig hin, finde ich aber bemerkenswert).
In der Wanka-Entscheidung (2 BvE 1/16, Rn. 64 f.) wird zudem ausgeführt, dass die Regierung bei der Beeinflussung der politischen Willensbildung bereits im Vorteil ist und auch das Argument des entpolitiserten Regierungshandelns nicht greift.

Dass der BK nicht zurückhaltender ist, verstehe wer will
Da war dann noch der Arbeitgeber, der die Notwendigkeit einer betriebsbedingten Kündigung mit dem hohen Einkommen sowie dem Anspruch auf gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte begründet.
Rn. 83 zeigt ja durchaus auch Möglichkeiten der Abgrenzung auf (.. ist es unbenommen, darauf hinzuweisen, dass es sich um Beiträge im politischen Meinungskampf jenseits der ministeriellen Tätigkeit handelt.)
Die Frage ist doch angesichts des BVerfG Urteils (2 BvE 4/20 u. 2 BvE 5/20, 15.06.22, Rn. 118 ff.) eigentlich klar zu beantworten, oder?

Damals „Vorbemerkung“, jetzt „ich muss mal parteipolitisch werden“.
a man in a police uniform is talking to another man in a police station .
Alt: a man in a police uniform is talking to another man in a police station .
media.tenor.com
Bester Schnarchkollege
www.derstandard.de/story/310000...

Ich kann mir nicht vorstellen, dass viele Länder Schlange stehen, um Friedenstruppen in den Gaza-Streifen zu entsenden und das Chaos in den Griff zu bekommen. Am Ende wird man daa Gebiet sich selbst überlassen.
Das BVerfG hat nicht beanstandet, dass der Tatbestand des 201 I auch erfüllt sein kann, wenn das gesprochene Wort eines Amtsträgers unbefugt mitgeschnitten wird.

1 BvR 1739/04, Beschluss vom 10.12.2010, Rn. 27
Weder ggü. Edeka noch dem Staat ergibt sich ein generelles Notwehrbedürfnis des/der Aufnehmenden, mögliche Beleidigungen oder Bedrohungen aufzuzeichnen.
Menschen jedoch lediglich nach ihrem ökonomischen Wert zu betrachten und daraus einen angemessenen Invest in diese Menschen abzuleiten, hat null mit Menschenwürde zu tun.

10/10🧵Ende, bis mir noch etwas einfällt.
Zum Beispiel ist es für ein Kind richtig beschissen, wenn es aus der Schule kommt und den alleinerziehenden Elternteil aufgrund von Depressionen hauptsächlich im Bett vorfindet.

Wir brauchen ein Unterstützungsangebot - gerne auch abgekoppelt von finanzieller Absicherung.

9/10
Zur Wahrung der Menschenwürde gehört auch, Unterstützung abseits finanzieller Versorgung anzubieten!

Außerdem reden wir von Menschen, die vielfach nicht alleine leben und auch Kinder haben. Diese Familien komplett alleine zu lassen, ist inakzeptabel!

8/10
Mit Druck wird man an der Stelle nicht weiterkommen. Vielmehr werden Probleme noch verstärkt, wenn ein Teil der Existenzsicherung wegfällt.

Die Lösung kann allerdings auch nicht sein: Lassen wir die Leute zu Hause und sparen uns die Kosten für die Arbeitsvermittlung, die nicht funktioniert.

7/10
Ebenso der naive Gedanke mit einer Überarbeitung von Bewerbungsunterlagen sei es getan.

In der Arbeitsvermittlung habe ich viele Menschen kennengelernt, die einfach Angst hatten. Vor der nächsten Zurückweisung, vor fehlender Akzeptanz von Kolleg*innen, Unsicher ob der eigenen Fähigkeiten.

6/10
Kinderbetreuung, Angehörigenpflege, Alter, keine Erwerbsbiographie, Behinderung usw.

Nicht selten treten Faktoren gemeinsam auf bzw. stehen in Wechselwirkung zueinander (insb. bei den psychischen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit).

Das Klischee des Faulenzertums führt zu kurz.

5/10