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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Würzburger
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Der BGH hat daher das angegriffene Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27.02.2024 auf die Revision der Beklagten aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat zurückverwiesen.
Zuständigkeiten von Beschlüssen einzelner Spruchkörper abhängig macht. Eine solche Delegation der Entscheidung über die Geschäftsverteilung an die Spruchkörper, die gerade Adressaten der generell-abstrakten Zuständigkeit sein sollen, ist mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar.

2/n
BGH, Urt. v. 15.10.2025 - VIII ZR 51/24:

Ein Gericht ist nicht ordnungsgemäß besetzt, wenn es seine Zuständigkeit aus einem Präsidiumsbeschluss ableitet, der im Einzelfall sowohl die Neuverteilung als auch die Beibehaltung bestehender Zuständigkeiten ermöglicht und dabei die konkreten…

1/n
Wichtig ist, dass man das Aktenzeichen kennt. 🤯
Inzwischen sage ich: Sollen sie doch machen, was sie wollen. Wenn sie alles besser wissen, diskutiere ich nicht mehr.
Eigentlich ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass die Examensnoten nach 5-10 Jahren immer noch diese überragende Bedeutung haben sollen. Vor allem, wenn man den Mann doch in der Justiz kennt und einschätzen kann.
Es ist wirklich anstrengend. 🙄
Ja, die Verantwortung dafür trägt der letzte Bundestag.

bsky.app/profile/mrba...
Kurz vor Inkrafttreten der Regelungen wurde per Änderungsantrag ein anderes Gesetz (Bundesvertriebenengesetz) geändert. Die Änderungen betreffen § 10 Abs. 3 AufenthG (dort die aktuellen Sätze 4 und 5).
Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschuss am 16.11.2023 vom Bundestag angenommen (vgl. Protokoll vom 16.11.2023, Tagesordnungspunkt 23).

www.bundestag.de/dokumente/pr...
Deutscher Bundestag - 137. Sitzung am Donnerstag, dem 16. November 2023
137. Sitzung des Deutschen Bundestages am Donnerstag, dem 16. November 2023 Tagesordnungspunkt 26 Vereinbarte Debatte zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen...
www.bundestag.de
Die Neuerungen wurden am 15.11.2023 durch den Innenausschuss des Bundestages in das Gesetz eingebracht (BT-Drs. 20/9347) und am Abend des 16.11.2023 durch den Bundestag verabschiedet.

dserver.bundestag.de/btd/20/093/200…

Damit war der „Spurwechsel“ in die Fachkräftezuwanderung verbaut.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/200…
Auch ist aufgrund von § 10 Abs. 1 AufenthG die Erteilung eines Aufenthaltstitels vor bestandskräftigem Abschluss des Asylverfahrens nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Damit ist der Weg für Asylsuchende, einen Aufenthaltstitel nach § 18a, § 18b oder § 19c Abs. 2 AufenthG zu erhalten, bei Ablehnung oder Rücknahme des Asylantrags nicht möglich.
Kurz vor Inkrafttreten der Regelungen wurde per Änderungsantrag ein anderes Gesetz (Bundesvertriebenengesetz) geändert. Die Änderungen betreffen § 10 Abs. 3 AufenthG (dort die aktuellen Sätze 4 und 5).
Tja, den „Spurwechsel“ von der Asylschiene in die Fachkräftezuwanderung hat allerdings der letzte Bundestag in einer bewussten Entscheidung verbaut.
Da sind wir einer Meinung.
Die Leute hätten es insgesamt besser, wenn unsere Branche endlich diese Notengläubigkeit ablegen würde.
Die Wahrheit liegt doch wie immer irgendwo in der Mitte. Es gibt eben bestimmte Situationen, die man im eigenen Bereich nur bedingt kontrollieren kann.
Von Dauerstress war auch keine Rede. Trotzdem lassen sich Phasen mit Druck und Stress nicht vermeiden.
Ich finde, man sollte die Studenten schon viel früher gezielt auf solche Situationen vorbereiten.

Glorifizieren tue ich gar nichts. Ich sage lediglich, wie die Arbeitswirklichkeit ist. Und da reden wir nicht von Großkanzleien.
Ich wollte damit sagen: Man sollte (auch als Berufseinsteiger) schon eine gewisse Stressresistenz mitbringen. Sonst hält man es nicht lange in dem Beruf aus.
Rein inhaltlich hat der spätere Job natürlich oft nichts mehr mit den Themen zu tun, die in den beiden Examina geprüft werden.
Naja, als Anwalt muss man schon mit ziemlich vielen „Bällen“ gleichzeitig jonglieren und von jetzt auf gleich umschalten können. Zeitdruck, Haftungsrisiken, Erwartungshaltung der Mandanten etc. muss man aushalten können. Allerdings lernt man das in erster Linie durch wachsende Berufserfahrung.
Was zielführend ist und was nicht, das bestimmt sich letztlich aus der Sicht des Mandanten. Manche Sachen müssen ganz einfach entschieden werden.
Ich hatte schon auch Sachen, in denen außergerichtlich null Einigungsmöglichkeit bestand. In derGüteverhandlung kam dann eine Einigung zustande. Das setzt natürlich voraus, dass sich der entsprechende Richter bzw. die Richterin gut vorbereitet hat.
Ich finde es jedenfalls absurd, Juristen mit über 10 Jahren Berufserfahrung immer noch primär an ihren Examensnoten zu beurteilen. Es fehlt nur noch, dass man die Examensnote auf den Grabstein schreibt.