Hans Peter Lehofer
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Das Beste ist die BMEIA-Argumentation: Wir haben dich nicht diskriminiert, weil wir eh auch noch vier weitere bessere Bewerber übergangen haben
("Das Außenministerium lehnte indes eine Entschädigung ab. Aus dessen Sicht, waren mindestens vier der zwölf Bewerber besser qualifiziert als der Diplomat")
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rechtlich sind sie für Außenstehende (Nichtmitglieder) ein nichts - für Mitglieder können sie schon (je nach Satzung) rechtlich relevant sein
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Dazu auch noch ein schönes Beispiel aus der politischen Diskussion: Monika Vonier im Vorarlberger Landtag, 25.4.2022: „Wenn Wallner das gesagt hätte (für Inserate Entgegenkommen des Landes, Anm.), dann wäre er nicht intelligent. Er ist aber intelligent.“ x.com/Lara__Hagen/... / end
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"Reverse Dörfler-Defense": zu klug, um sich strafbar zu machen (Hinterhofer über Kurz: starke Zweifel an Vorsatz, "zumal ihm klar sein musste, dass eine solche vorsätzliche Falschaussage ... unweigerlich eine Strafanzeige nach sich gezogen hätte"). b.ds.at/2021/05/17/G... /5
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"Dörfler-Defense": zu unwissend, um sich strafbar zu machen ("vermochte die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einzuschätzen“). Auch in der polit. Diskussion verwendet, zB Khol über Blümel: Wäre er Verfassungsjurist, hätte er das gewusst. Er ist aber MBA, musste es nicht wissen. /4
Ausschnitt aus einem Interview mit Andreas Khol (21.6.2021): "Ich glaube, dass Blümel schlecht beraten war. Er dachte, er könne mit dem VfGH verhandeln, private Personalakten der Mitarbeiter zurückzuhalten. Das war ein Irrtum. Mit dem VfGH kann man nicht verhandeln. Wäre er Verfassungsjurist wie ich, hätte er das gewusst. Blümel ist aber Master of Business Administration, er musste es nicht wissen.
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Aber der Fall ergänzt jedenfalls die Varianten der (Straf-)Verteidigung im politischen Feld um die sogenannte "Wöginger-Verantwortung": „Ich habe das in dieser Dimension nicht vorhergesehen. Mit dem heutigen Wissen würde ich es in dieser Form nicht mehr machen.“
Bisher beliebte Varianten:
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Eine Handlung kann eine Straftat (hier: Amtsmissbrauch) sein (ist Voraussetzung für die Diversion), aber dennoch - für den Ethikrat - "kein Fehlverhalten" darstellen.
Vielleicht sollte der Ethikrat bei Gelegenheit eine "Anleitung für den ethisch korrekten Amtsmissbrauch" veröffentlichen. /3
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Mir ist der Ethikrat einer Partei (jeder Partei) ja herzlich egal, aber ich dachte bisher, dass ethische Anforderungen eher über das strafrechtliche Mindestmaß hinausgingen. Aus dem Zib2-Itv. letzte Woche mit BM a.D. Fasslabend lerne ich aber, dass es offb umgekehrt ist: on.orf.at/video/142945... /2
Fasslabend (ÖVP-Ethikrat): "Kein Fehlverhalten erkennbar" - ZIB 2 vom 08.10.2025
Ex-Minister Werner Fasslabend vom Ethikrat der ÖVP war zu Gast im Studio. Er sprach über den Wöginger-Prozess, weshalb ÖVP-Klubobmann August Wöginger nun doch Verantwortung übernommen hat und warum di...
on.orf.at
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In other news: Peter Hochegger hat ein Buch geschrieben, in dem er in einfachen Worten erzählt, was er als Lobbyist so getrieben hat. Sehr viel konkret Neues habe ich nicht daraus erfahren, denn sobald es um Dinge geht, die noch nicht allgemein bekannt sind, stehen plötzlich keine Namen mehr dabei.
Auszug aus dem Buch von Peter Hochegger, Die Schattenrepublik:
"Um auch weiterhin Aufträge an Huawei vergeben zu könne, beschenkte ich zwei hochrangige Manager der Telekom mit insgesamt 250.000 Euro. Damit wollte ich ihnen zeigen, wie großzügig ihre neuen chinesischen Freunde waren. Schlechtes Gewissen hatte ich keines."
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das EP will nicht, dass die BEZEICHNUNG "Eigelb" oder "Eiweiß" für pflanzliche Produkte (vegane Ei-Ersatzprodukte, zB EyGelb) genutzt wird
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eh ist Ei(-gelb und -weiß) nicht vegan - aber deswegen ist es ja noch nicht Fleisch
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Fleisch soll ja auch neu definiert werden als "die zum Verzehr
geeigneten Teile von Tieren gemäß Anhang I Nummern 1.2 bis 1.8 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, einschließlich Blut." Insofern würde es auch reichen, das Eigelb mit (Tier-)Blut zu versetzen.
Fleisch, Fleischerzeugnisse und
Fleischzubereitungen
1. Für die Zwecke dieses Teils
bezeichnet „Fleisch“ die zum Verzehr
geeigneten Teile von Tieren gemäß
Anhang I Nummern 1.2 bis 1.8 der
Verordnung (EG) Nr. 853/2004,
einschließlich Blut. Die sich auf
„Fleisch“ beziehenden Begriffe und
Bezeichnungen, die unter die
Bestimmungen von Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 fallen
und die gegenwärtig für Fleisch und
Fleischteile verwendet werden, sind
ausschließlich zum Verzehr geeigneten
Teilen von Tieren vorbehalten.
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Offb. will man nicht, dass "Eigelb" und "Eiweiß" für vegane Ersatzprodukte verwendet werden, aber der legistische Weg dazu scheint mir ziemlich missglückt (abgesehen vom grundsätzlichen Unsinn dieser Regelung)
PS: das ist erst die Position des EP in 1. Lesung, bräuchte noch Zustimmung des Rats
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Wenn ich den Beschluss des Europäischen Parlaments in Sachen "Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette" (der Text liegt jetzt vor: www.europarl.europa.eu/doceo/docume...)
richtig verstehe, müsste Eigelb und Eiweiß in Zukunft Fleisch enthalten. /2
Auszug aus dem vom Europäischen Parlament am 8. Oktober angenommenen Text P10_TA(2025)0214
Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der
Lebensmittelversorgungskette:
3. „Fleischerzeugnisse“ bezeichnet
verarbeitete Erzeugnisse, die aus der
Verarbeitung von Fleisch oder der
Weiterverarbeitung solcher verarbeiteten
Erzeugnisse auf eine Art und Weise
gewonnen werden, dass sich anhand der
Schnittfläche beim Durchschneiden des
Produkts zeigt, dass dieses nicht mehr die
Merkmale von frischem Fleisch hat.
Bezeichnungen, die unter die
Bestimmungen von Artikel 17 der
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 fallen
und die gegenwärtig für
Fleischerzeugnisse und
Fleischzubereitungen verwendet werden,
sind ausschließlich Erzeugnissen, die
Fleisch enthalten, vorbehalten.
Diese Bezeichnungen umfassen z. B.:
– Steak
– Schnitzel
– Wurst
– Frikadellen
– Hamburger
– Eigelb
– Eiweiß.
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Wer denn jetzt schon wieder?
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ja, hab's gerade gesehen, dass der Artikel sogar verlinkt ist - fand nur den Titel "Politiker tendieren zur Diversion" aus heutiger Sicht betrachtet so schön, dass ich den Screenshot gepostet habe
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OGH hat iZm Amtsmissbrauch schon "Versorgungsaufgaben hoheitsrechtlicher Natur, wie beispielsweise die Müllabfuhr" erwähnt (ris.bka.gv.at/Dokumente/Ju...), wegen Müllabfuhrzwang und damit verbundenen Abgaben mE nachvollziehbar. Die Müllmänner haben übrigens Wöginger die Diversion ermöglicht
Screenshot eines Standard-Artikel aus 2013: 
Weniger Vorstrafen
Amtsmissbrauch durch Müllmänner: Politiker tendieren zu Diversion
Besonders der Prozess gegen drei Wiener Müllmänner verstärkt bei den meisten politischen Parteien den Eindruck, dass bei leichten Amtsmissbrauchsfällen statt der Mindeststrafe von sechs Monaten auch eine Diversion möglich sein müsse - Gespräche laufen

Michael Möseneder
12. März 2013, 18:54
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wollte gerade sagen: sie hatte ja nicht die Grundlaufbahn, und wir wissen nicht genau, in welchen Funktionsstufen sie sich bewegte (zu dieser Zeit gab es wahrscheinlich auch noch DAZ?), dh schon Brutto-Differenz sicher niedriger, für Schadensberechnung relevant wäre dann noch Netto-Differenz
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wie berechnen Sie den Unterschied von 1.000 €/m? Kann ich nicht nachvollziehen - kennen Sie die Arbeitsplatzbewertungen im (früheren) FA Braunau?
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für die Pension macht das dann kaum mehr was aus wegen der langen Durchrechnungszeiträume; es kann mE tatsächlich sein, dass der finanzielle Schaden nicht (viel) höher war. Und es ging ihr wohl - zurecht - nicht vorrangig ums Geld.
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ich denke nicht, dass sie schlecht beraten war oder verzichtet hat; nach allem, was man von ihr weiß, liest und hört, war sie offenbar eine sehr qualifizierte Juristin, die sich nichts gefallen hat lassen; sie war schon stv. Leitern des FA, die Gehaltsdifferenz wäre wsl nicht sehr hoch gewesen /2
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Aber immerhin: im Bundeskanzleramt wurde heute ein Verwaltungspraktikum im Bereich "Compliance" ausgeschrieben www.evi.gv.at/b/jb/bmt-qks - es kann nur besser werden.
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In Sachen Marmelade ist das BMASGPK fix: die Novelle zur Konfitürenverordnung, nach der es - in Umsetzung der 2024 geänderten "Frühstücksrichtlinie" der EU - ab 14.6.2026 erlaubt sein wird, statt "Konfitüre" generell auch die Bezeichnung "Marmelade" zu verwenden, ist schon in Begutachtung /2
Auszug aus dem Text der Konfitürenverordrnung in der Fassung des in Begutachtung befindlichen Novellenentwurfs: 
(2) Unbeschadet des Abs. 1 kann an Stelle der Bezeichnung „Konfitüre“ auch die Bezeichnung „Marmelade“ verwendet werden; ausgenommen  bei Konfitüre aus Zitrusfrüchten.
(3) Unbeschadet des Abs. 1 kann an Stelle der Bezeichnung „Konfitüre extra“ auch die Bezeichnung „Marmelade extra“ verwendet werden; ausgenommen bei Konfitüre extra aus Zitrusfrüchten.