GerichtsBÄRichter
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Beruflich mittelmäßiger Richter; privat/hier überdurchschnittlicher Klugscheißer. #JustizielleAntifa #StandWithUkraine #NieWiederIstJetzt
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Willkommen in meinem kleinen Gerichtssaal!

Es ist schön, dass Du vorbei schaust.

Hier findest du ganz viel Aufregung über aktuelle Politik, viel Liebe für den Rechtsstaat und unsere Demokratie sowie eine klare, antifaschistische Kante garniert mit einer Prise Jura-Gedöns.
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Koalitionspartner verbietet man doch nicht...
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Wenn dann auch noch die jungen linken Staatsanwältinnen als Sitzungsvertreterinnen kommen, wird es besonders lustig 😁
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Innerlich tue ich das laufend.
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Ich bestelle dich ab sofort standardmäßig in solchen Fällen als Pflichtverteidiger 😅
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Es ist übrigens safe nur ein Zufall, dass sich Merz über das ihm fremde Stadtbild (durch zu viele Migrant*innen) aufregt, während Tauber, zu Guttenberg und Co das komplette Einreißen der (bereits zerbröckelten) Brandmauer fordern.
Niemand hat vor, nach den kommenden Wahlen mit Faschos zu koalieren 🫠
Die Zeit vom 15.10
Überschrift:
Tauber und zu Guttenberg fordern Normalisierung im Umgang mit der AfD

Der frühere CDU-Generalsekretär

wünscht sich "neue rote Linien" für den Umgang mit der AfD. "Entzauberung gelingt nicht durch Boykott", sagt der Ex- Verteidigungsminister. Tagesspiegel Überschrift von gestern:
Sehen das Problem weiterhin im Stadtbild“ Merz zeigt bei Besuch in Potsdam harte Linie bei Migration.
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Live from my Gerichtssaal 😅
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Theoretisch geht alles. Unter Berücksichtigung des Art. 5 GG muss man eben restriktiv bei der Strafbarkeit sein.
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Trotz bindender Direktorenweisungen 💪
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So ungefähr. Beim Insolvenzrecht verstehe ich das bis heute nicht. Beim Familienrecht gab es sogar Studien, die bewiesen hatten, dass die zu geringen Kenntnisse der Familienrichter*innen in Sachen Psychologie und Kindesentwicklung zu teils gravierend schlechten Ergebnissen führten.
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Die sind ultra cool manchmal 😅
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Das kann ich noch weniger nachvollziehen als Wichser.
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Ok, bei dieser kombinierten Interpretation halte ich die Strafbarkeit für vertretbar. Persönlich würde ich aber vermutlich dennoch freisprechen 🤔 Ebenso wie ich schon "Du dummer Bauer" und "Du Affe" freigesprochen habe 😅
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Das würde ich angesichts der modernen Rechtsprechung des BVerfG zum Wert des Art. 5 GG heutzutage nicht mehr so einseitig sehen. Eine Andichtung oder Unterstellung eines abwertenden Sinngehalts einer objektiv und intersuvjektiv nicht abwertenden Bezeichnung sehe ich sehr kritisch.
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Wobei Wahl(straf)verteidiger wiederum eher so eine Art Ehrenwürde ist...
Reposted by GerichtsBÄRichter
kommtdraufan.bsky.social
Das Probejudgy macht Klimmzüge am dogmatischen Hochreck
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Beleidigung setzt aber doch nicht nur den Willen zur Herabwürdigung voraus, sondern auch die objektive Eignung und die subjektive Wahrnehmung der entsprechenden Herabwürdigung voraus?! 🤔
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Nur beim Familienrecht und Insolvenzrecht. Und auch dann nicht wirklich durchsetzbar 😒
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Tja. Ganz meine Meinung. Aber ständige Rechtsprechung meint, es sei stets eine Beleidigung 😭
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Beleidigung setzt aber doch nicht nur den Willen zur Herabwürdigung voraus, sondern auch die objektive Eignung und die subjektive Wahrnehmung der entsprechenden Herabwürdigung voraus?! 🤔
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Arschloch + Wichser = Formalbeleidigung. Schweine sind Tiere, ergo keine Menschen.
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Was ja oftmals genau so ist. "Du Bauer" ist daher eher keine Beleidigung, auch wenn viele wissen, was man damit meinen könnte 🙃
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Nein, das ist nie ein Grund dafür 🤷