dorfjurist.bsky.social
@dorfjurist.bsky.social
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Jurist vom Lande. War in der Justiz, ist in einer obersten Behörde.
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Nein, manchmal wäre es schön, 15min Pause zu haben.
Aber ich weiß ja, dass es in ein paar Jahren aufhören wird. 🫠
Ich böte mich eine Woche zum Tausch an:
An guten Tagen darf ich meine Schuhe ausziehen, bevor ich gleich in Beschlag genommen werde. 🥲
oder hängst du gedanklich noch bei:
- Veggietag,
- Stadtbild,
- welchen Feiertag abschaffen oder
- welchen Aktionstag zum Feiertag machen?
Ich habe einmal von einer Freundin gehört, dass Männer, die das denken, der Grund seien, weswegen sie nicht in einem sei.
Hast du nur einen Ohrwurm oder fühlst du es gerade?
Falls letzteres & okay für dich: 🫂
Ich verlange einen begründeten § 91a ZPO-Beschluss!1!1! Wozu bin ich sonst am LG!?
Ist deine GSt männlich oder weiblich? 🤨
Dann erkläre ich die Sache nach dem umfassenden Hinweis des Gerichtes für erledigt. 😌
Muss man sich nicht um deren Anlage kümmern?
@accusatiom.bsky.social , ich brauche einmal die objektive Auffassung des hohen Gerichtes. Liegt F1 hier richtig?
Nicht spoilern! Ich werde gleich erst Folge 5 gucken!
Und F1 liegt mir die ganze Zeit in den Ohren, dass sie Cavill hotter fand als Liam*.

*hier nicht Nachname, weil Chris H. wiederum hot sei.
Gott bewahre! Das wäre ja sinnvoll!
Ohne genau diese Anzeigen würde die hiesige StA zwei Stellen weniger haben! 🫨
Mord und Totschlag wären ja noch ganz nett, da gibt es nämlich ausreichend Minuten gemäß PEBB§Y für.
Ich habe ihr dann bei der Berechnung geholfen, aber das war die Hölle:
Gesamtstrafe auflösen, neue bilden, Teilvollstreckung bedenken. 🫠
Als ich StA war, saß ich bei einem Kollegen (RiAG) in der Verhandlung, weil wir anschließend Mittag essen wollten. Eine Ref hatte Sitzungsdienst. Sie hatte das Pech, dass er noch zwei Urteile mitgebracht hatte, die zwischen Anklageerhebung & Verhandlung ergingen.
Gesamtstrafenbildung mit bereits (teilweise) vollstreckten Strafen finde ich viel widerlicher.
Doch, wäre er: Weil die zweite Komponente „dienstliches Gerät“ greifen dürfte.
Würde er seinen eRoller im Büro (wahrscheinlich ohne Zustimmung) laden, wäre eine Nichthaftung auch konsequent, weil Schaden durch Straftat zN des AG entstanden.
Nein, der Aufmacher ist reißerisch, das Urteil logisch: Wenn deine technischen Geräte im HO abfackeln, rettest du deinen Arsch, weil du leben willst & nicht, weil du weiterarbeiten möchtest.
War es ein dienstliches Gerät: gesetzlicher Unfallschutz
war es ein Privatgerät: Eigenvergnügen.
Nein, der Aufmacher ist reißerisch, das Urteil logisch: Wenn deine technischen Geräte im HO abfackeln, rettest du deinen Arsch, weil du leben willst & nicht, weil du weiterarbeiten möchtest.
War es ein dienstliches Gerät: gesetzlicher Unfallschutz
war es ein Privatgerät: Eigenvergnügen.
Das ist ist bestimmt nur das „Bienenhaus“.