Alex Amtmann
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#GG #GRCh #Rechtsstaat #RuleOfLaw. Jurist / Lawyer, hier privat, Hobbydatenschutzrechtler. #standwithukraine+israel
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alexamtmann.bsky.social
Wo ist der Unterschied zur Vorlage von Besoldungsgesetzen?
Reposted by Alex Amtmann
gregorxxxsamsa.bsky.social
#jurabubble : Hat jemand das Gutachten von Di Fabio, nach dem die Wehrgerechtigkeit im Losverfahren hergestellt werden kann?
alexamtmann.bsky.social
Warum war das „überraschend“? Jeder der die BVerfG-Entscheidung und Beitragsrecht kannte, musste damit rechnen, dass man (Gegner:innen wie Befürworter:innen des ÖRR) es sich nicht zu einfach machen darf. Die Frage war daher, ob es sich der BayVGH konkret viel zu einfach gemacht hat. BVerwG: ja.
lto-de.bsky.social
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk #OERR muss ein ausgewogenes und vielfältiges Programm bieten, sonst kann der #Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Das entschied heute das BVerwG überraschend. Nun muss sich der BayVGH erneut mit der Klage befassen.
BVerwG: Verwaltungsgerichte müssen ÖRR-Programm prüfen
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein vielfältiges Programm bieten, sonst kann der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein, entschied das BVerwG.
www.lto.de
alexamtmann.bsky.social
Zumal das mediale Gesamtangebot aller ö-r Rundfunkveranstalter entscheidend ist.
alexamtmann.bsky.social
… noch nicht voll ermittelten Bereichen zusammenhängen kann: sonst Strafklageverbrauch?
alexamtmann.bsky.social
„‚Aber es ist nicht so, dass es diesen Kern des Konglomerats schon erfasst. Da braucht es noch viel Ermittlungen. Insofern glaube ich auch, dass man hier eher am Anfang der Ermittlungen steht’„

Da muss man sich schon sehr sicher sein, dass die „kleine“ Anklage nicht als prozessuale Tat mit …
alexamtmann.bsky.social
… Dem Land bzw. der Stadt Hamburg könnte dafür die Kompetenz fehlen, wenn und weil der Blockadekauf faktisch die durch Unions-/Bundesrecht bestimmte Emissionsmenge „ändert“.
alexamtmann.bsky.social
Ist die Frage, ob Hamburg das darf. Denn damit würden
es absichtlich die erlaubte Emission mindern. Private dürfen das. Aber wenn der Staat es macht, könnte es dafür einer Rechtsgrundlage bedürfen. …
alexamtmann.bsky.social
„Zurück mit der Bitte um
Prüfung, ob ein anderer - möglichst runder - Betrag möglich ist“?
alexamtmann.bsky.social
Genau genommen fehlt aber nur die Delegation. Es bliebe dadurch zB in einer Behörde ja die/der Behördenleiter:in originär zuständig.
alexamtmann.bsky.social
Keine Regelung für 100.000,01 Euro bis 100.000,99 Euro?
alexamtmann.bsky.social
Deshalb würde ich zu dem angefügten Post sagen: es kommt darauf an (u.a. z Bsp. ob Abwehrrechte oder Leistungsansprüche betroffen sind) bsky.app/profile/komm...
kommtdraufan.bsky.social
Nochmal: Ich benutze die staats- und verfassungsrechtlich gängige Unterscheidung von Staat und Individuum, um hier Strukturen und Prinzipien klar zu machen. Darauf ist "Aber wir sind doch alle irgendwie Teil des Staats" keine sinnvolle Antwort.
alexamtmann.bsky.social
In der Tat: ich habe allerdings noch nie verstanden , warum es dem Grunde nach Art. 3 I GG widrig sein soll, nur die Anzahl einzuziehen, die man braucht. Aber: die damit verbundene (ungleiche) Aufopferung muss entschädigt werden. Zudem wäre es mE nicht einsichtig, nur Junge einzuziehen.
derschwede.bsky.social
Es wird sich zeigen, ob sich die Rechtsansichten zu Art. 3GG allgemein und zur Wehrgerechtigkeit im besonderen sowohl Verfassungs- als auch Verwaltungsrechtlich seit 1965 weiterentwickelt haben.
alexamtmann.bsky.social
Es fehlt daher mE auch: Ohne Menschen, die (nicht nur für ihn, sondern auch in ihm) auf Grund der freiheitlich demokratischen Grundordnung regelmäßig freiwillig arbeiten, ist und kann der Staat nichts.
alexamtmann.bsky.social
alexamtmann.bsky.social
Es lag wohl an der dorthin schon mal erfolgten Überweisung oder an dem Empfängerkonto. Bei einem anderen Konto bei einer anderen Bank, an das ich noch nichts überwiesen hatte, wurde nur Nichtübereinstimmung der Namen aber nicht der Name des Kontoinhabers angezeigt.
alexamtmann.bsky.social
Es lag wohl an der dorthin schon mal erfolgten Überweisung oder an dem Empfängerkonto. Bei einem anderen Konto bei einer anderen Bank, an das ich noch nichts überwiesen hatte, wurde nur Nichtübereinstimmung der Namen aber nicht der Name des Kontoinhabers angezeigt.
alexamtmann.bsky.social
Muss nachher mal testen, ob das an mir lag und nicht generell so ist.
alexamtmann.bsky.social
Muss nachher mal testen, ob das an mir lag und nicht generell so ist.
alexamtmann.bsky.social
Viel problematischer ist doch, dass man eine Random IBAN und Max Mustermann eingeben kann und dann bei existierender IBAN den Namen des Kontoinhabers erhält. (Das habe ich gerade mal mit einem meiner Konten ausprobiert.)
keienb.org
Dank dieser neuen IBAN-Empfänger*innen-Überprüfung erfährt man jetzt die ganzen peinlichen zusätzlichen Vornamen seiner Mitmenschen, die diese über all die Jahre mühsam geheim hielten
alexamtmann.bsky.social
… Was soll das für aber für Fälle bedeuten, in denen trotz wirksamer „Ladung“ innerhalb kurzer Zeit 3 Mal niemand erscheint und auch keine dies entschuldigende Reaktion erfolgt?
alexamtmann.bsky.social
Das bedeutet doch, dass wer Mitwirkungspflichten fordert, erstens diese wirksam mit hinreichendem Vorlauf nachweisbar (PZU?) festsetzen muss und zweitens für Entschuldigungsgründe -auch kurzfristig- erreichbar sein muss oder hinreichend lange wartet, bis Folgen aus Nichterscheinen gezogen werden …
alexamtmann.bsky.social
… die eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen kann, Verhaltensweisen des Arbeitslosen genannt hat, welche zu einer Erschwerung oder Verhinderung der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen führen.“
alexamtmann.bsky.social
„… Auf dieser Linie liegt es, dass das BSG im Urteil vom 24.5.2006 und in den nachfolgenden Entscheidungen (aaO) als Beispiele für eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe, …“
alexamtmann.bsky.social
… „Die Grundsätze der Beweislastumkehr können jedoch dann eingreifen, wenn es um in der Sphäre des Arbeitslosen liegende Tatsachen geht, die die Beklagte in Ermangelung entsprechender Angaben des Arbeitslosen nicht kennt und nicht kennen muss. …
alexamtmann.bsky.social
„Wer sich auf eine leistungsmindernde oder ‑ausschließende Tatsache beruft, trägt die materielle Beweislast“ stimmt so im Verwaltungsverfahren nicht unbeschränkt, vgl. zB BSG, Urteil vom 24. November 2010 – B 11 AL 35/09 R –, Rz. in Juris: