Tom Pehlgrimm
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Tom Pehlgrimm
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Ich leiste mir den Luxus, Threads stummzuschalten. PN/Chat geht immer. Linksgrün versifft, aber kein unfairer Hardliner. Mir geht’s nicht ums Rechtbehalten, sondern darum, wie wir streiten – sachlich, ohne Abwertung, ohne Echokammer, mit Argumenten.
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Zum 86a, also auch solchen Losungen, war der BGH sehr deutlich.
Einfach nicht benutzen, wenn man nicht unter eine Ausnahmeregelung nach 86 Abs. 4 fällt, und alles ist schick.

Es gibt gute Gründe, den Mist nicht zu verbreiten und zu normalisieren.
§ 86a ist kein Meinungsdelikt und auch keine Bagatelle.

Norbert Bolz hat übrigens sehr friedlich und freiwillig mitgemacht als er freiwillig alles Notwendige offenlegte bei der rechtmäßigen Durchsuchung, zu der es nicht kam.
www.lto.de/recht/hinter...
Nobert Bolz: Staatsanwaltschaft handelte wohl rechtmäßig
Weil er sich mit dem NSDAP-Slogan Deutschland erwache über Wokeness lustig machte, wird gegen den Autor ermittelt. Das entspricht der strengen Rechtslage.
www.lto.de
Ich bin beeindruckt, dass Du Dich meldest deswegen.

Danke.
Hey Jan,

noch ist ja kein Recht gesprochen worden, aber der Beschluss war okay, alles lief friedlich und freiwillig und Bolz und Anwalt halten die Füße scheinbar still.

Wenn die Menschen allgemein doch nur den Zweck des 86a kapieren würden.
Alles Schlimme ist wohl zu lange her.
Sie sagen, verfolgt würden „nur Regierungskritiker“.
Wie erklären Sie dann, dass dieselben Gesetze auch auf Nicht-Regierungskritiker angewendet werden?
Oder gilt das Strafrecht Ihrer Ansicht nach nur selektiv?
Recherchieren Sie doch mal und teilen uns das Ergebnis mit.
„Ausreisepflichtig“ heißt nicht „illegal“. Solange Verfahren laufen oder Gründe für eine Duldung bestehen, ist der Aufenthalt rechtlich gedeckt.

Laut NDR litt der Täter an paranoider Schizophrenie. Wer daraus Politik macht, löscht Kontext – nicht Probleme.
Na, Persönlichkeitsrechte missachtet und heimlich gefilmt?
Einzelfall ≠ Beweis.
Wer ein Urteil nutzt, um eine ganze Szene zu diskreditieren, ersetzt Denken durch Feindbildpflege.
Jurassica Parka wurde verurteilt – nicht „die Drag-Kultur“.
Solche Kurzschlüsse sagen mehr über das Publikum als über die Bühne.
Jip, trotz aller Unschuldsvermutung für ihn, kann man die Meinung vertreten, dass er nichts beim Opernball zu suchen hat.
Einschätzungen sind subjektiv, Gesetze nicht.
§ 86a und die BGH-Urteile dazu sind klar formuliert und mehrfach bestätigt.
Aber ja – schönen Abend.
Manchmal braucht es Abstand, um zu sehen, dass nicht alles Ansichtssache ist.
2/2
Mit Ihrer Entscheidung, den Beitrag stehen zu lassen, leisten Sie selbst einen kleinen Beitrag zur Normalisierung der Parole – genau das, was § 86a verhindern soll.
1/2
Ich habe keine Rechtsauffassung geäußert, sondern geltendes Recht und BGH-Rechtsprechung benannt.
Wenn Sie das als Meinung abtun, bestätigen Sie genau das Problem: dass Rechtsnormen subjektiviert und dadurch entwertet werden.
Ihnen ist jetzt bewusst, dass die ausgeschriebene Losung in Ihren Kommentaren unter § 86a StGB fallen kann.

Lassen Sie die Beiträge dennoch stehen?
Oder ziehen Sie sie zurück, um mögliche Folgen zu vermeiden?
2/2

Sie wollen beweisen, dass es harmlos ist, und demonstrieren damit selbst die Notwendigkeit des Verbots.

Ist ihnen das bewusst?
1/2

Etwas deutlicher:

Scheint, Sie haben hier nicht alles mitgelesen.
§ 86a soll die Normalisierung von NS-Symbolik verhindern – laut BGH keine Bagatelle.
Und Sie schreiben die Losung hier selbst aus.

Wollen Sie erklären, wie das unter die Ausnahmeregel fällt?
Gedankenspiel:

Reicht privates „Daraufhinweisen“ aus, um als staatsbürgerliche Aufklärung nach § 86 Abs. 4 StGB zu gelten?
Er machte es bewusst.

Sie haben ja die Losung auch gerade ausgeschrieben.
Verstehe.

War die Äußerung der taz („erwacht“) überhaupt erklärungsbedürftig?

Wer aufklären will, müsste doch benennen, worin die Ähnlichkeit besteht und was die Losung bedeutet.

Warum hat Bolz das nicht gemacht?

Wirkt das nicht eher wie kalkulierte Provokation als Aufklärung?