Günther Lattacher
@guentherlattacher.bsky.social
89 followers 170 following 73 posts
Hat früher einmal in Kabinetten gearbeitet.
Posts Media Videos Starter Packs
Reposted by Günther Lattacher
peterplaikner.bsky.social
Plattformverantwortung für Inhalte! Erst wenn Big Tech sich nicht mehr auf den Unschuldsstatus des bloßen Überbringers falscher Meldungen zurückzuziehen kann, wird jene Chancengleichheit in der öffentlichen Auseinandersetzung erreicht, die für Demokratie im digitalen Zeitalter notwendig ist (@sn.at)
Reposted by Günther Lattacher
scharlatanja.bsky.social
Morgen / jutri ist der 10. Oktober. Kärntner Landesfeiertag.
Er erinnert an die Volksabstimmung 1920.

Damals sprachen sich im 2sprachigen Abstimmungsgebiet 59% für den Verbleib bei Ö / 1. Republik & 41% für das jugoslawische SHS-Königreich aus.

Was das für die Kärntner Slowen:innen bedeutete? 🧵
Reposted by Günther Lattacher
maxmiller.bsky.social
Österreich werde immer gefährlicher und sei nicht mehr sicher, heißt es gerne von Populisten und Boulevard. In den Daten zeigt sich dieser Trend nicht: Österreich bleibt eines der sichersten Länder der Welt, in vielen Bereichen nimmt die messbare Kriminalität stark ab.
www.profil.at/oesterreich/...
Verurteilungen wegen Gewaltdelikten pro 100 000 Einwohner

Art der Grafik: Gestapeltes Flächendiagramm, Daten von 2002 bis 2024.
Achsen:

X-Achse: Jahre (2002 – 2024)

Y-Achse: Verurteilungen pro 100 000 Einwohner (0 – 120)

Farben / Kategorien:

Dunkelrot: Delikte gegen Leib und Leben

Mittelrot: Delikte gegen Freiheit

Orange: Raub und Erpressung

Gelb: Delikte gegen sexuelle Selbstbestimmung

Beschreibung:

2002 lag die Gesamtzahl der Verurteilungen bei etwa 95 pro 100 000 Einwohner.

Ein leichter Anstieg bis etwa 2006 – 2008, danach ein allmählicher Rückgang.

Deutlichster Rückgang ab 2015, bis 2020 sank der Wert auf rund 80 pro 100 000.

Nach 2021 ein leichter Anstieg.

Über den gesamten Zeitraum bleibt der größte Anteil „Delikte gegen Leib und Leben“, während die Anteile der anderen Kategorien kleiner sind, aber parallel verlaufen.

Kernaussage:
Die Zahl der Gewaltdeliktsverurteilungen ist seit den 2000er-Jahren insgesamt gesunken, vor allem Delikte gegen Leib und Leben. Nach einem Tiefpunkt um 2020 ist eine leichte Zunahme erkennbar. Waffenart bei Gewaltdelikten

Art der Grafik: Gestapeltes Flächendiagramm mit absoluten Zahlen, 2010 – 2024.
Achsen:

X-Achse: Jahre (2010 – 2024)

Y-Achse: Absolute Zahlen (0 – 4000)

Farben / Kategorien:

Gelb: Schusswaffe

Rot: Stichwaffe

Dunkelrot: Hiebwaffe

Beschreibung:

2010 lag die Gesamtzahl der Gewaltdelikte mit Waffen bei etwa 3 500.

Bis 2013 fiel der Wert auf etwa 2 000, dann ein deutlicher Anstieg bis 2016 – 2017 (rund 3 500).

Anschließend erneuter Rückgang bis 2020.

Während der Covid-Phase (grauer Bereich um 2020) ein Tiefpunkt; danach erneuter Anstieg bis 2024.

Die häufigsten Waffenarten sind Hiebwaffen und Stichwaffen, während Schusswaffen konstant einen deutlich kleineren Anteil ausmachen.

Kernaussage:
Die Zahl der mit Waffen begangenen Gewaltdelikte schwankt, mit einem Tiefpunkt 2020 und einem Anstieg danach. Hieb- und Stichwaffen dominieren, Schusswaffen spielen nur eine geringe Rolle. Einbrüche in Wohnräume

Art der Grafik: Flächendiagramm mit Daten von 2008 bis 2024.
Achsen:

X-Achse: Jahre (2008 – 2024)

Y-Achse: Absolute Zahl der Einbrüche (0 – über 20 000)

Beschreibung:
Die Grafik zeigt einen deutlichen Rückgang der Einbrüche in Wohnräume in Österreich.

2008 lag die Zahl bei über 20 000 Fällen.

Nach einem steilen Rückgang bis 2010 pendelten die Werte zwischen 15 000 und 16 000, ehe sie ab 2015 deutlich sanken.

Zwischen 2015 und 2020 fiel die Zahl kontinuierlich auf unter 7 000.

Im Zeitraum der Covid-Pandemie (markiert durch einen grauen Balken um 2020) erreichten die Einbruchszahlen ihren Tiefpunkt.

Nach 2021 stiegen die Werte wieder leicht an, stabilisierten sich zuletzt bei etwa 7 000 bis 8 000 Fällen.

Kernaussage:
Seit 2008 haben sich Einbrüche in Wohnräume mehr als halbiert. Die Pandemie markiert den niedrigsten Punkt, danach blieb das Niveau relativ niedrig.
guentherlattacher.bsky.social
Nicht zu vergessen: Die Pressesprecher:innen können die Endredaktion machen und die Journos sind auch froh, weil er durchschnittlich nur 5 Seiten hat.
guentherlattacher.bsky.social
Die Regierungsvorlage zum Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz, die mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen wurde, findet sich hier: www.parlament.gv.at/gegenstand/X...
Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz | Parlament Österreich
129 d.B.
www.parlament.gv.at
guentherlattacher.bsky.social
Zusätzlich ist es für die Strafbarkeit erforderlich, dass die Offenbarung oder Verwertung, die unter
Verstoß gegen eine Pflicht zur Geheimhaltung erfolgt, ein öffentliches oder ein überwiegendes
berechtigtes privates Interesse konkret gefährdet.
guentherlattacher.bsky.social
Ein Beamter macht sich nun strafbar, wenn er gegen eine gesetzliche Pflicht zur Geheimhaltung verstößt. Besteht keine solche Verpflichtung, ist es künftig nicht strafbar, Tatsachen zu offenbaren, auch wenn diese den Beamten ausschließlich auf Grund seiner amtlichen Tätigkeit zugänglich wurden.
guentherlattacher.bsky.social
Eine ersatzlose Abschaffung des § 310 StGB erfolgte nicht, weil bei gewichtigen Geheimhaltungsgründen öffentlicher oder privater Natur die Geheimhaltung für Beamte weiterhin verpflichtend sein soll.
guentherlattacher.bsky.social
Am 1.9.2025 treten neben dem Informationsfreiheitsgesetz IFG auch die dazugehörigen Anpassungsgesetze in Kraft. Eine der wichtigsten Anpassungen findet sich im Strafgesetzbuch: Der Tatbestand des § 310 StGB "Verletzung des Amtsgeheimnisses" wird neu zur "Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung".
Screenshot der Textgegenüberstellung von § 310 StGB "Verletzung des Amtsgeheiminsses" und neu "Verletzung der Pflicht zur Geheimhaltung"
guentherlattacher.bsky.social
Es freut mich sehr, dass die NEOS als Regierungspartei dem IFG die Anerkennung zukommen lassen, die sie als Opposition bei der Abstimmung im Parlament mit der Ablehnung noch verweigert haben www.parlament.gv.at/gegenstand/X...
Bundes-Verfassungsgesetz, Änderung; Informationsfreiheitsgesetz | Parlament Österreich
2238 d.B.
www.parlament.gv.at
guentherlattacher.bsky.social
Da im Strafrecht der Bedeutungsinhalt eine Tatsachenfrage ist, kommt bei unklarem Bedeutungsinhalt auch der Grundsatz in dubio pro reo zur Anwendung, was für den Beschuldigten positiv ist. Feststellungen sind vor dem OGH aber natürlich schwerer zu bekämpfen als die rechtliche Beurteilung.
Reposted by Günther Lattacher
lukasgg.bsky.social
Kein überraschendes Ergebnis in einer Bevölkerung, die immer älter wird bzw immer weniger Kinder hat.

Hinter uns die Sintflut hat und zwar wortwörtlich.
Umfrage: Jedem Vierten geht der Klimaschutz schon zu weit
Umweltschutz hat für viele Österreicherinnen und Österreicher an Bedeutung verloren – nur noch halb so viele wie zu Beginn des Jahrhunderts halten das Thema für sehr wichtig. 27 Prozent finden den Klimaschutz übertrieben
guentherlattacher.bsky.social
Der dazugehörige neue Gedenkstein vor dem Kärnten Museum ist mE besonders gelungen (zweintopf.net/von-partisan...).
Von Partisanen – zweintopf
zweintopf.net
Reposted by Günther Lattacher
guentherlattacher.bsky.social
Die Förderung von Gewaltambulanzen wurde im Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz (www.parlament.gv.at/gegenstand/X...) am 12.6.2024 in Nationalrat gesetzlich verankert. Es war ein gemeinsames Projekt von @almazadic.bsky.social, @johannesrauch.bsky.social, FBMF Susanne Raab und HBMI Gerhard Karner.
guentherlattacher.bsky.social
I strongly disagree: The Constitution does not legally forbid the Austrian Republic to enforce age checks on social media as long it can show that extremist and harmful content would otherwise be shown to them.
guentherlattacher.bsky.social
Online porn is the obvious choice for age checks. In Austria a prominent journalist - after an interview with the Austrian Attorney General - claimed also there would be a constitutional right for the young to consume social media, even when the consumption leads down into extremist rabbit holes.
guentherlattacher.bsky.social
Man wird einmal auf die laxe Durchsetzung der Gesetze gegen die Very Large Online Plattforms (=VLOPs) ähnlich verständnislos zurückblicken wie auf den vor hundert Jahren erlaubten Verkauf von Heroin als Hustensaft oder die zulässige Werbung für Zigaretten als gesundheitsfördernd.
guentherlattacher.bsky.social
Dem ÖIAT ist zu danken, dass es das Löschungsverhalten von TikTok& Co untersucht und die laxe/gesetzwidrige Moderation anprangert. Die EU-Kommission wird dies im Verfahren nach dem DSA zu berücksichtigen haben (ec.europa.eu/commission/p...).

www.derstandard.at/story/300000...
Tiktok nimmt Wiederbetätigung nicht ernst genug
Eine Untersuchung des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation zeigt klare Versäumnisse im Umgang mit extremistischem Content
www.derstandard.at
guentherlattacher.bsky.social
Luke, you are the product (of my loins)!