Stoppt die Rechten
banner
stopptdierechten.at
Stoppt die Rechten
@stopptdierechten.at
Dokumentation/Monitoring/Analyse von Entwicklungen im Rechtsextremismus. Größtes freies Onlinearchiv zu Rechtsextremismus in Österreich.
Vienna/Austria
Immerwährend Artikel 9 des 🇦🇹 Staatsvertrags von 1955 verpflichtet
https://www.stopptdierechten.at
ja, wenn!
December 4, 2025 at 7:27 PM
Ob die Geschichte mit den Antiquar so "crazy" ist, werden wir noch sehen ...
December 4, 2025 at 6:49 PM
Nein, wenn nur der Angeklagte berufen hätte, hätte es keine Erhöhung des Strafmaßes geben dürfen (sog. "Verschlechterungsverbot").
December 4, 2025 at 6:47 PM
Das 1 Jahr + hat der oststeir. Nazi gekriegt, weil auch die StA berufen hat. Ob die auch bei Pfeiffer berufen wird (weil ihr das Strafmaß zu niedrig ist), wissen wir noch nicht. Feststeht: Pfeiffers Verteidiger dürfte ein ordentliches Honorar gekriegt haben, ein Nazi-Kanal ventiliiert 50k 🙄
December 4, 2025 at 6:46 PM
Generalisieren bringt nichts. In Graz beim Aula-Prozess haben wir gerade miterlebt, wie es gehen könnte bzw sollte.
December 4, 2025 at 6:35 PM
Ja, steht im Artikel
December 4, 2025 at 4:41 PM
Die FPÖ 😅
December 4, 2025 at 4:12 PM
Dort kann ja prinzipiell jede/r bestellen. Wir wissen nicht, ob er einen Disclaimer dazugeschrieben hat, zB Abgabe nur an wissenschaftliches Personal (oder so ähnlich). Aber vmtl. nein, sonst hätte es diese Anklage wohl kaum gegeben. Wenn er es frei angeboten hat, ist das einfach Mist.
December 3, 2025 at 9:01 AM
Uns liegen die Anklagepunkte vor. Nochmals: Wenn er die Bücher tatsächlich im Webshop zum freien Verkauf angeboten hat, ist das strafbar. Das geht einfach nicht, und das ist gut so.
December 3, 2025 at 8:50 AM
Nein, er wurde nicht wegen des Nachlasses angeklagt, sondern weil er laut Anklage NS-Propagandamaterial in seinem Webshop angeboten haben soll. Und das ist strafbar. Punkt. (Ob es zu einer Verurteilung nach 3g kommen wird, ist aber fraglich, da ihm vmtl. kein bedingter Tatvorsatz nachzuweisen ist.)
December 3, 2025 at 8:38 AM
Nein, er wurde nicht wegen des Nachlasses angeklagt, sondern weil er laut Anklage NS-Propagandamaterial in seinem Webshop angeboten haben soll. Und das ist strafbar. Punkt. (Ob es zu einer Verurteilung nach 3g kommen wird, ist aber fraglich, da ihm vmtl. kein bedingter Tatvorsatz nachzuweisen ist.)
December 3, 2025 at 8:37 AM