1) AI Officers sind nicht rechtlich vorgeschrieben
2) Falls betriebliche DSB zu ‚AI Officer‘ werden sollen, darf dies keine Interessenskonflikte auslösen
3) Für Aufgabe als bDSB müssen genug Zeit und Ressourcen bleiben #dsk25
1) AI Officers sind nicht rechtlich vorgeschrieben
2) Falls betriebliche DSB zu ‚AI Officer‘ werden sollen, darf dies keine Interessenskonflikte auslösen
3) Für Aufgabe als bDSB müssen genug Zeit und Ressourcen bleiben #dsk25
- Schutzziel unklar
- Extreme Reichweite und Bedeutung (was dem Gesetzgeber bei Erlass wohl unklar war)
- Systematisch falsch eingebettet
- Vollkommen unausgewogenes Verhältnis von Verbotstatbestand (sehr weit) und Erlaubnisregelungen (sehr eng)
So etwas kommt dann dabei heraus.
- Schutzziel unklar
- Extreme Reichweite und Bedeutung (was dem Gesetzgeber bei Erlass wohl unklar war)
- Systematisch falsch eingebettet
- Vollkommen unausgewogenes Verhältnis von Verbotstatbestand (sehr weit) und Erlaubnisregelungen (sehr eng)
So etwas kommt dann dabei heraus.
curia.europa.eu/juris/docume...
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