Mehr zum damaligen Gesetzespaket, bei dem der jetzt wieder abgeschaffte Pflichtbeistand das Feigenblatt für zahlreiche erhebliche Verschärfungen im Aufenthaltsrecht war, findet man hier:
Mehr zum damaligen Gesetzespaket, bei dem der jetzt wieder abgeschaffte Pflichtbeistand das Feigenblatt für zahlreiche erhebliche Verschärfungen im Aufenthaltsrecht war, findet man hier:
Für das Verfahren vor dem VG gab es noch nie einen Pflichtbeistand. Im Verfahren vor dem AG gab's ihn 1,5 Jahre lang. Die Grünen haben ihn 2024 nach eigenem Bekunden durchgesetzt - und im Gegenzug dafür (für die FDP) eine ganze Instanz beim Abschiebungsschtz durch die Verwaltungsgerichte "geopfert".
December 6, 2025 at 4:52 PM
Für das Verfahren vor dem VG gab es noch nie einen Pflichtbeistand. Im Verfahren vor dem AG gab's ihn 1,5 Jahre lang. Die Grünen haben ihn 2024 nach eigenem Bekunden durchgesetzt - und im Gegenzug dafür (für die FDP) eine ganze Instanz beim Abschiebungsschtz durch die Verwaltungsgerichte "geopfert".
Die Abschiebung selbst kann man nur in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerich, indem man entweder die Ausreisepflicht beseitigen/aussetzen lässt oder sich eine Duldung oder wenigstens ein vorübergehendendes Unterlassen aufenthaltsbeendender Maßnahmen erstreiten.
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December 6, 2025 at 4:52 PM
Die Abschiebung selbst kann man nur in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerich, indem man entweder die Ausreisepflicht beseitigen/aussetzen lässt oder sich eine Duldung oder wenigstens ein vorübergehendendes Unterlassen aufenthaltsbeendender Maßnahmen erstreiten.
Vielleicht muss ich das genauer erklären: Der Pflichtbeistand wurde auch bislang nicht bestellt, um die Abschiebung als solche (dauerhaft) zu verhindern. Das geht im Haftverfahren vor dem Amtsgericht gar nicht. Es geht dort nur darum, ob der Betroffene in Haft/Gewahrsam muss.
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December 6, 2025 at 4:52 PM
Vielleicht muss ich das genauer erklären: Der Pflichtbeistand wurde auch bislang nicht bestellt, um die Abschiebung als solche (dauerhaft) zu verhindern. Das geht im Haftverfahren vor dem Amtsgericht gar nicht. Es geht dort nur darum, ob der Betroffene in Haft/Gewahrsam muss.
Wichtig ist daher, nicht in Panik und Empörung zu verfallen, sondern ausreisepflichtige afghanische Frauen zu beruhigen und sie sachkundig über ihre Rechte und Chancen - insbesondere im Hinblick auf ein Asyl(folge)verfahren - zu beraten.
8/8
December 5, 2025 at 8:25 AM
Wichtig ist daher, nicht in Panik und Empörung zu verfallen, sondern ausreisepflichtige afghanische Frauen zu beruhigen und sie sachkundig über ihre Rechte und Chancen - insbesondere im Hinblick auf ein Asyl(folge)verfahren - zu beraten.
Dobrindts Aussagen sind daher nicht als Beschreibung eines realistischen Szenarios zu sehen. Sie dienen eher der Verunsicherung der Betroffenen, um sie zu einer freiwilligen Ausreise zu veranlassen, vor allem aber der Abschreckung anderer, gar nicht erst nach Deutschland zu kommen.
7/
December 5, 2025 at 8:25 AM
Dobrindts Aussagen sind daher nicht als Beschreibung eines realistischen Szenarios zu sehen. Sie dienen eher der Verunsicherung der Betroffenen, um sie zu einer freiwilligen Ausreise zu veranlassen, vor allem aber der Abschreckung anderer, gar nicht erst nach Deutschland zu kommen.
Dass ein erfolgsversprechender Asyl(folge)antrag bei einer konkret drohenden Abschiebung einer Frau sofort gestellt werden wird, wissen die Ausländerbehörden - und weiß auch Dobrindt. Das schließt einzelne Abschiebungsversuche in der Praxis zwar nicht aus, macht sie aber sehr unwahrscheinlich.
6/
December 5, 2025 at 8:25 AM
Dass ein erfolgsversprechender Asyl(folge)antrag bei einer konkret drohenden Abschiebung einer Frau sofort gestellt werden wird, wissen die Ausländerbehörden - und weiß auch Dobrindt. Das schließt einzelne Abschiebungsversuche in der Praxis zwar nicht aus, macht sie aber sehr unwahrscheinlich.
Es kann zwar sein, dass die Anträge auf Flüchtlingsschutz als unzulässig abgelehnt werden (etwa weil ein anderer EU-Staat zuständig ist/war). Ein Abschiebungsverbot für Afghanistan wird aber wohl immer herauskommen.
5/
December 5, 2025 at 8:25 AM
Es kann zwar sein, dass die Anträge auf Flüchtlingsschutz als unzulässig abgelehnt werden (etwa weil ein anderer EU-Staat zuständig ist/war). Ein Abschiebungsverbot für Afghanistan wird aber wohl immer herauskommen.
Zudem können alle ausreisepflichtigen afghanischen Frauen jederzeit einen Asyl(folge)antrag hinsichtlich Afghanistans stellen. Dieser hat sehr gute Erfolgsaussichten, denn afghanische Frauen unterliegen in Afghanistan nach der Rechtsprechung des EuGH der Gruppenverfolgung.
Zudem können alle ausreisepflichtigen afghanischen Frauen jederzeit einen Asyl(folge)antrag hinsichtlich Afghanistans stellen. Dieser hat sehr gute Erfolgsaussichten, denn afghanische Frauen unterliegen in Afghanistan nach der Rechtsprechung des EuGH der Gruppenverfolgung.
"Ausreisepflichtig" (gemeint ist wohl: "vollziehbar ausreisepflichtig") sind nämlich auch Frauen, denen eine Duldung, z.B. aus familiären Gründen erteilt wurde. Wer eine solche Duldung hat, ist trotz Ausreisepflicht auch theoretisch nicht abschiebbar.
3/
December 5, 2025 at 8:25 AM
"Ausreisepflichtig" (gemeint ist wohl: "vollziehbar ausreisepflichtig") sind nämlich auch Frauen, denen eine Duldung, z.B. aus familiären Gründen erteilt wurde. Wer eine solche Duldung hat, ist trotz Ausreisepflicht auch theoretisch nicht abschiebbar.
Im Artikel heißt es: "Zum Ende des zweiten Quartals 2025 waren in der Bundesrepublik 1.454 afghanische Frauen „ausreisepflichtig“. Über ihnen schwebt jetzt das Damoklesschwert Dobrindt’scher Abschiebung."
Das ist zunächst ungenau. Die Gruppe abschiebbarer Frauen dürfte einiges kleiner sein.
2/
December 5, 2025 at 8:25 AM
Im Artikel heißt es: "Zum Ende des zweiten Quartals 2025 waren in der Bundesrepublik 1.454 afghanische Frauen „ausreisepflichtig“. Über ihnen schwebt jetzt das Damoklesschwert Dobrindt’scher Abschiebung."
Das ist zunächst ungenau. Die Gruppe abschiebbarer Frauen dürfte einiges kleiner sein.