Meines Erachtens hat #Streeck gegen §1 Abs. 2 sowie gegen §2 Abs. 1 ff. verstoßen.
Und dies nicht, weil er dazu genötigt wurde, sondern aus rein populistischen, aufmerksamkeits-heischenden Gründen.
Mal schauen, was sich daraus machen lässt...
Meines Erachtens hat #Streeck gegen §1 Abs. 2 sowie gegen §2 Abs. 1 ff. verstoßen.
Und dies nicht, weil er dazu genötigt wurde, sondern aus rein populistischen, aufmerksamkeits-heischenden Gründen.
Mal schauen, was sich daraus machen lässt...
Wenn sie uns weismachen wollen, das Geld sei knapp, dann heißt das nur dass sie UNS nichts davon gönnen.
Vielleicht versteht das ja irgendwann die Mehrheit.
Wenn sie uns weismachen wollen, das Geld sei knapp, dann heißt das nur dass sie UNS nichts davon gönnen.
Vielleicht versteht das ja irgendwann die Mehrheit.